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Ehrungen
Ehrungsarten
Kulturplakette
Die Gemeinde Kiedrich stiftet zur Anerkennung besonderer Leistungen auf kulturellem Gebiet die "Kulturplakette der Gemeinde Kiedrich". Die kulturelle Leistung muss einen Bezug zu Kiedrich haben und das kulturelle Ansehen Kiedrichs fördern.
Jede Preisträgerin oder jeder Preisträger erhält die Kulturplakette nur einmal. Die Kulturplakette wird an Einzelpersonen wie auch an Gruppen (Verein, Ensemble, Gemeinschaft) verliehen.
Vorschlagsberechtigt sind die im Gemeindeparlament der Gemeinde Kiedrich vertretenden Fraktionen und der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich.
Ehrengabe
Die Gemeinde Kiedrich ist stolz auf ihr vielfältiges Vereinsleben und das ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger.
Personen, die als Mitglieder der Gemeindevertretung, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte mindestens 15 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können eine Ehrung erfahren. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger, die sich auf künstlerischem, kulturellem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, sozialem, sportlichem, gemeinnützigem oder sonstigem Gebiet um die Gemeinde Kiedrich verdient gemacht haben, eine entsprechende Ehrung erfahren. Geehrt werden können ferner Personen, die nicht Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kiedrich sind, sich aber um die Gemeinde Kiedrich verdient gemacht haben oder ihr in besonderer Weise verbunden sind. Auch eine Würdigung von besonderen Leistungen innerhalb des Kiedrich Vereinslebens ist möglich. In besonderen Fällen können auch außergewöhnliche Leistungen Kiedricher Bürgerinnen und Bürger in einem auswärtigen Verein gewürdigt werden.
Vorschläge kann ein Verein/Gemeinschaft, eine Fraktion oder der Gemeindevorstand machen. Diese sind schriftlich und ausführlich zu begründen. Die Ehrung erfolgt durch die Überreichung einer Urkunde mit einer Ehrengabe in einem würdigen Rahmen.
Sportlerehrung
Die Gemeinde Kiedrich stiftet zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen alljährlich eine Sportmedaille in Gold, Silber oder Bronze.
Die Vorschläge der zu Ehrenden sind von den jeweiligen Vereinen unaufgefordert bis spätestens 30. November jeden Jahres mit schriftlicher Begründung (Angaben des Namens, des Alters, der Anschrift, den sportlichen Leistungen, den Leistungsklassen sowie den früheren Ehrungen) an den Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich einzureichen. Den berechtigten Personenkreis entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Ehrenordnung.
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