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Bürgerstiftung Kiedrich
Bürgerstiftung Kiedrich
Die „Bürgerstiftung Kiedrich“ ist am 10. Januar 2023 vom Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt worden. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Wiesbaden mit Datum vom 30. Januar 2023 getroffen.
Damit liegen alle formellen Voraussetzungen vor, dass die „Bürgerstiftung Kiedrich“ ihre Arbeit gemäß dem in der Stiftungssatzung verankerten Stiftungszweck aufnehmen kann.
Aus diesem Grund möchten wir uns Ihnen gerne vorstellen, denn die „Bürgerstiftung Kiedrich“ ist kein anonymes Gebilde, sondern hat durch die Verantwortlichen in den beiden Stiftungsorganen nicht nur eines, sondern viele Gesichter, die für unsere Heimatgemeinde Kiedrich stehen und die in dieser verwurzelt sind.
Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind:
- Herr Winfried Steinmacher (Vorsitzender)
- Frau Dr. Verena Drebing (stellvertretende Vorsitzende)
- Herr Frank Schwed (Schatzmeister)
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:
- Herr Sascha Dörflinger (Vorsitzender)
- Herr Martin Boos (stellvertretender Vorsitzender)
- Herr Harald Rubel
- Herr Joachim Sprenger
- Herr Dr. Frank Schneider
Die Mitglieder der Stiftungsorgane wurden im Zuge des sogenannten Stiftungsgeschäftes von den Gründungsstiftern des Kapitalstockes der „Bürgerstiftung Kiedrich“ bestimmt.
Nachfolgend wollen wir Ihnen in kurzer Form einige Informationen zum Sinn und Zweck einer Bürgerstiftung geben.
1. Wozu wurde eine Bürgerstiftung gegründet?
Bürgerstiftungen bauen langfristig einen Kapitalstock auf, um aus den Erträgen und durch zusätzliche Spenden lokale gemeinnützige Vereine und Initiativen zu fördern oder eigene Projekte umzusetzen.
Die „Bürgerstiftung Kiedrich“ will genau dies verwirklichen und breitgefächert mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement in Kiedrich fördern und stärken.
2. Steht die „Bürgerstiftung Kiedrich“ einer politischen oder konfessionellen Weltanschauung nahe?
Die „Bürgerstiftung Kiedrich“ hat bereits in ihrer Stiftungssatzung festgehalten, dass sie politisch, konfessionell und wirtschaftlich vollkommen unabhängig arbeitet. Eine Einflussnahme, mit welchem Hintergrund auch immer, durch Personen oder Organisationen wird abgelehnt.
Die „Bürgerstiftung Kiedrich“ ist somit auch unabhängig von der Gemeinde Kiedrich und deren Gremien und den darin vertretenen politischen Parteien.
Die Unabhängigkeit der „Bürgerstiftung Kiedrich“ wird durch ihre Organe, den Stiftungsvorstand und das Kontrollorgan Stiftungsrat, in vertrauensvoller Zusammenarbeit garantiert.
3. Welche Ziele verfolgt die „Bürgerstiftung Kiedrich“?
Der Stiftungszweck der „Bürgerstiftung Kiedrich“ ist in der Stiftungssatzung festgeschrieben. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Kiedrich durch bürgerschaftliches Engagement vor allem in den Bereichen:
- Bildung und Erziehung
- Kunst, Kultur- und Denkmalpflege
- Brauchtums- und Heimatpflege
- Umwelt, Naturschutz sowie Landschaftspflege
- Jugend- und Altenhilfe
- Sport und Gesundheitsvorsorge
Nicht gefördert werden Vorhaben, Projekte oder Einrichtungen, die kommerzieller Natur sind oder die als Pflichtaufgabe der Gemeinde Kiedrich obliegen.
4. Wie kann die Arbeit der „Bürgerstiftung Kiedrich“ unterstützt und gefördert werden?
Durch Zustiftung kann der Kapitalstock weiter aufgebaut werden, so dass die Kapitalerträge daraus für die Arbeit der „Bürgerstiftung Kiedrich“ verwendet werden können.
Ab einer Zustiftung in Höhe von 2.500,00 EUR kann der Stifter einen konkreten Zweck für die Verwendung nennen (Stifterfonds).
Die „Bürgerstiftung Kiedrich“ verfügt derzeit über einen Kapitalstock in Höhe von 24.000,00 EUR. Nach den gesetzlichen Vorgaben darf dieser für die Stiftungsarbeit nicht angegriffen werden; nur daraus gewonnene Kapitalerträge können genutzt werden.
Im Rahmen eines Vermächtnisses können der „Bürgerstiftung Kiedrich“ Mittel testamentarisch zugedacht werden. Damit kann je nach Umfang der zufließenden Mittel ein Projekt langfristig gefördert werden, welches dem Vermächtnisgeber besonders am Herzen lag.
Im Gegensatz zu Stiftungen können durch Spenden unmittelbar Projekte, Aktionen, Programme etc. unterstützt werden, die den Stiftungszweck verfolgen. Solche „Verbrauchsspenden“ werden von der „Bürgerstiftung Kiedrich“ entsprechend der Stiftungssatzung verwandt.
Denken Sie daran, dass Spenden auch bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten statt Geschenken möglich sind.
Sowohl Zustiftungen als auch Spenden können aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine entsprechende Bescheinigung wird übersandt.
Soweit Sie die Arbeit der „Bürgerstiftung Kiedrich“ unterstützen wollen, können Zustiftungen oder Spenden auf das Konto der „Bürgerstiftung Kiedrich“ bei der Rheingauer Volksbank überwiesen werden. Dieses lautet:
IBAN: DE87 5109 1500 0000 1782 17
BIC: GENODE51RGG
Bitte deklarieren Sie bei einer Überweisung unbedingt ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt und fügen Ihren Namen und Anschrift ein.
5. Noch Fragen oder Anregungen?
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen zu der Thematik einer „Bürgerstiftung Kiedrich“ dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf; wir sind gerne für Sie da.
Insbesondere würden wir uns von Ihnen Hinweise zu förderungswürdigen Projekten wünschen, die nach Ihrer Ansicht durch die „Bürgerstiftung Kiedrich“ unterstützt werden sollten.
Telefonisch erreichen Sie den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Herrn Winfried Steinmacher, unter der Telefonnummer 06123 – 905012.
Postalisch lautet die Anschrift der „Bürgerstiftung Kiedrich“ wie folgt:
Bürgerstiftung Kiedrich
Herrn Winfried Steinmacher
Rathaus
Marktstraße 27
65399 Kiedrich
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