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Ehrenamtliche Kleinprojekte fördern
Ehrenamtliche Kleinprojekte fördern
Im Rahmen der Dorfentwicklung wurde die Förderung „Unterstützung bürgerschaftliches Engagement“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die einen öffentlichen Nutzen für das Dorfleben haben, die Lebensqualität verbessern und den Ortskern stärken.
Einfach einen Antrag bis zum 21. Februar stellen – so geht’s:
Projektskizze herunterladen und ausfüllen (Beispiel Projektskizze PDF), die geforderten Unterlagen beifügen und den Antrag unterschreiben und per E-Mail an Herrn Paff von der Gemeinde senden christian.paff@kiedrich.de
Förderdetails auf einen Blick:
- Förderquote: 65 % der zuwendungsfähigen Nettosumme. Außerdem übernimmt die Gemeinde die Mehrwertsteuer
- Förderempfänger: Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Kiedrich.
- Förderfähige Projekte: Mindestkosten: 1.000 € für einen Antrag (Anschaffungen und Investitionen ab einem Einzelwert von 410 Euro netto. Es können mehrere Gegenstände zusammengefasst werden.)
- Maximalkosten in einem Antrag: 5.000 €
- Baumaßnahmen werden nicht gefördert (nur genehmigungsfreie Maßnahmen)
- Projektskizze zum Ausfüllen unter www.kiedrich.de/wohnen-leben/dorfentwicklung
Beispiele für förderfähige Ausgaben:
- Materialien und Geräte für ehrenamtliche Einsätze
- Technische Ausstattung wie Beamer, Laptop oder Leinwände
- außerordentliche Veranstaltung (Raummiete, Bewirtung in angemessenem Rahmen)
- Ausstattung für Jugendräume oder Bürgerhäuser
- Zelte, Pavillons und mehr
Wichtige Fristen und Bedingungen:
- Antragsfrist: Anträge müssen bis zum 21. Februar 2025 bei der Gemeinde eingegangen sein.
- Genehmigung: Die Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn ein positiver Bescheid zur Förderung erfolgt ist.
- Abrechnung: Alle Anschaffungen müssen bis zum 15. Oktober 2025 abgerechnet werden.
- Auszahlung der Fördersumme: Die Rückzahlung der Fördersumme erfolgt spätestens bis Weihnachten 2025.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Presseartikel vom 23.01.2025.
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