Rechts liegt die auf elefantenbogen-Papier gedruckte Urkunde Weinberg der Ehe. Links davon sind die aufgestellten Eheringe in Gold, einer davon mit drei Steinen verziert. Sie befinden sich auf einer weißen Stofftischdecke mit Schnörkeln. Oberhalb liegt der Brautstrauß mit vier weißen Rosen und lila Blumen.

Information zur Anmeldung der Eheschließung

Infos zur Anmeldung der Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.

Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.

Bitte erscheinen Sie gemeinsam zur Anmeldung. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung zur Eheschließung auch mit Vollmacht des fehlenden Partners erfolgen. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen sprechen Sie bitte zuvor mit dem/der Standesbeamten/in.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist ein halbes Jahr gültig. In diesem Zeitraum muss die Ehe geschlossen werden. Ansonsten ist eine Neuanmeldung erforderlich.

Ansprechpartner

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