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Information zur Anmeldung der Eheschließung
Infos zur Anmeldung der Eheschließung
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Bitte erscheinen Sie gemeinsam zur Anmeldung. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung zur Eheschließung auch mit Vollmacht des fehlenden Partners erfolgen. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen sprechen Sie bitte zuvor mit dem/der Standesbeamten/in.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist ein halbes Jahr gültig. In diesem Zeitraum muss die Ehe geschlossen werden. Ansonsten ist eine Neuanmeldung erforderlich.
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