Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kiedrich vom 30.03.2007 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 15.02.2008


Auf Grund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.09.2006 (BGBl. I S. 2098) in Verbindung mit § 12 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 30.03.2007 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.02.2008 nachstehende 1. Änderungssatzung zur Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kiedrich vom 30.03.2007 beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung betrifft die Erschließung in der Scharfensteiner Straße, Flur 7, Flurstücke 67/9, 67/8,
64/5, 63/6, 59/3, 62/9, 62/6, 62/7, 62/4, 62/10, 1/19 und 247/2.

§ 2 Abweichung

Die Scharfensteiner Straße, Flur 7, Flurstücke 67/9, 67/8, 64/5, 63/6, 59/3, 62/9, 62/6, 62/7, 62/4,
62/10, 1/19 und 247/2 gilt abweichend von den Regelungen der Herstellungsmerkmale in § 12 Abs.1
der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kiedrich vom 30.03.2007 ohne die Herstellung von
Bürgersteigen mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn als endgültigt hergestellt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Erste Änderungssatzung zur Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kiedrich vom 30.03.2007 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Kiedrich, den 25.02.2008
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
Steinmacher
Bürgermeister