Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kiedrich vom 01.04.2007


Auf Grund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 12 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 01. April 2007 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.12.2012 folgende
Abweichungssatzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung betrifft die Erschließungsanlagen Eltviller Straße und An der Ankermühle innerhalb des Misch- und Gewerbegebietes II – III an der Eltviller Straße.

§ 2 Abweichung

  1. Die Gemeinde Kiedrich stellt in Abweichung zu § 12 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 01.04.20007die Erschließungsanlagen Eltviller Straße und An der Ankermühle innerhalb des Baugebietes „Misch- und Gewerbegebiet II- III an der Eltviller Straße“ wie folgt her:

    • Eltviller Straße: einseitiger Gehweg auf der westlichen Fahrbahnseite
    • An der Ankermühle: von der Einmündung Eltviller Straße bis Kreisel: einseitiger Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite von Einmündung Eltviller Straße (L 3035) bis Kreisel: einseitiger Gehweg auf der westlichen Fahrbahnseite von Kreisel bis einschließlich Wendehammer: ohne Gehwege als Mischfläche

  2. Alle übrigen Festlegungen des § 12 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kiedrich vom 01.04.2007 bleiben von dieser Abweichungssatzung unberührt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kiedrich, den 14. Januar 2013

DER GEMEINDEVORSTAND
Steinmacher
Bürgermeister