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2. Artikelsatzung zur Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Kiedrich
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich in der Sitzung am 11.12.2020 folgende Artikelsatzung zur Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung beschlossen:
Artikel 1 Neufassung des § 9 (Laufende Benutzungsgebühren)
- Die laufende Benutzungsgebühr wird nach der Menge des Frischwassers berechnet, das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage vom angeschlossenen Grundstück abgenommen wird. Der Wasserverbrauch auf dem auf dem Grundstück wird durch Wasserzähler gemessen. Die laufende Wasserbenutzungsgebühr beträgt je 1 m³ Frischwasser 1,85 EUR. Die Gebühr enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Ein Abzug von gemessenen Wassermengen zugunsten des Grundstückseigentümers wird im Falle des § 9 Abs. 7 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung durch Schätzung der Gemeinde vorgenommen.
- Bei aus irgendwelchen Gründen fehlerhaften Wasserzählern gelten im Übrigen die Bestimmungen des § 12 Abs. 8, 9 und 10 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung.
- Soweit ein Ablesezeitraum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 9 Absatz 1 für den jeweiligen Ablesezeitraum eine Gebühr wie folgt:
Der Gebührensatz beträgt pro Kubikmeter 1,82 EUR. Dieser enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Artikelsatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft und zum 31.12.2020 außer Kraft.
Gleichzeitig tritt der mit der 1. Artikelsatzung zur Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Kiedrich vom 14.12.2018 beschlossene § 9 der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Kiedrich außer Kraft.
Für den Gemeindevorstand
Kiedrich, den 11.12.2020
(Steinmacher)
Bürgermeister