Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Richtlinien für die Arbeit des Jugendparlamentes der Gemeinde Kiedrich


  1. Das Jugendparlament der Gemeinde Kiedrich ist von politischen Parteien und anderen Organisationen unabhängig. Probleme, Wünsche und Anregungen junger Mitbürger kann es jederzeit seinem Ansprechpartner (Bürgermeister/in) im Rathaus vortragen.

  2. Das Jugendparlament hat bis zu 23 Mitglieder. Es können alle Kiedricher zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr, unabhängig von Konfession, Geschlecht oder Nationalität, wählen und gewählt werden.

    Wenn ein Mitglied des Jugendparlamentes in die Gemeindegremien gewählt wird, muss es aus dem Jugendparlament ausscheiden.


    Gewählt wird alle zwei Jahre. Unmittelbarer Ansprechpartner ist der/die Bürgermeister/in. Er/sie und der/die Vorsitzende des Jugendparlamentes laden zu den Sitzungen ein. Die erste Sitzung leitet der/die Bürgermeister/in bis zur Wahl eines/einer Vorsitzenden und der 2 Stellvertreter/innen.

  3. Die Sitzungen finden in der Regel vierteljährlich statt. Eine Sitzung sollte nicht länger als zwei Stunden dauern.

    An den Sitzungen können der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung / der/die Bürgermeister/in und/oder ein entsandtes Mitglied der Gemeindevertretung teilnehmen. Diese sollen die Jugendlichen beraten, ihnen Hilfestellung geben. Sie sollen alle Versuche unterlassen, die Jugendlichen zu beeinflussen.

  4. Das Jugendparlament wählt selbständig die Themen aus, die es interessiert und für wichtig hält. Die Sitzungen des Jugendparlamentes sind öffentlich und finden in der Regel im Jugendraum in der Alten Schule statt.

  5. Die Gremien der Gemeinde Kiedrich (Gemeindevorstand, Gemeindevertretung, Fachausschüsse) bemühen sich, die Arbeit des Jugendparlamentes nach Kräften zu unterstützen und zu fördern. Sie haben jede parteiliche Einflussnahme zu unterlassen und erklären sich bereit bei ihren Entscheidungen, soweit sie Kinder und Jugendrelevant sind, die Kinder und Jugendlichen zu beteiligen. Die Entscheidung obliegt auch dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

  6. Der/die Bürgermeister/in sorgt dafür, dass die Anträge, Anfragen und Anliegen des Jugendparlamentes in den Gremien der Gemeinde beachtet und behandelt werden.

Kiedrich, den 29.06.2012
Der Gemeindevorstand
Steinmacher
Bürgermeister