Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich 2022


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember .2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 17.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.766.368,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.756.695,00 EUR
mit einem Saldo von 9.673,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR
ausgeglichen/mit einem Überschuss von 9.673,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 323.946,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.407.606,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.373.974,40 EUR
mit einem Saldo von 33.631,60 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 919.398,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.157.034,00 EUR
mit einem Saldo von - 237.636,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschussbedarf des Haushaltsjahres von 119.941,60 EUR
festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer-Hebesatzsatzung- vom 11.12.2020 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.

  2. Gewerbesteuer auf 410 v.H.

Die Angaben der genannten Steuersätze in dieser Haushaltssatzung haben daher nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Kiedrich, den 17.12.2021
Der Gemeindevorstand

(Steinmacher)
Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile gemäß § 97a Hessischer Gemeindeordnung (HGO).
Der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.02.2022 bis 23.02.2022 im Nebengebäude des Rathauses, Markstraße 23 in 65399 Kiedrich Zimmer 8 (2. Etage), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Kiedrich, den 07.02.2022 

Der Gemeindevorstand

(Steinmacher)
Bürgermeister