Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich 2021


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 11.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.156.841,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.145.134,00 EUR
mit einem Saldo von 11.707,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss von 11.707,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 392.367,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.405.485,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.009.376,87 EUR
mit einem Saldo von 603.891,87 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 241.162,00 EUR
mit einem Saldo von 241.162,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 452.686,87 EUR festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer–Hebesatzsatzung- vom 11.12.2020 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.

  2. Gewerbesteuer auf 410 v.H.

Die Angaben der genannten Steuersätze in dieser Haushaltssatzung haben daher nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Kiedrich, den 11.12.2020
Der Gemeindevorstand

(Steinmacher)
Bürgermeister