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Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich 2025 - barrierefreie Alternative
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Gemeindevertretung am 13.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 11.758.522,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.235.788,00 EUR
mit einem Saldo von -477.266,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von -477.266,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 77.894,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 539.880,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.708.898,29 EUR
mit einem Saldo von -1.169.018,29 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 320.420,00 EUR
mit einem Saldo von -320.420,00 EUR
ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/
Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -1.411.544,29 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung- vom 08.11.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 410 v.H.
Die Angaben der genannten Steuersätze in dieser Haushaltssatzung haben daher nur nachrichtliche Bedeutung:
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Kiedrich, den 13.12.2024
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher) Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den Finanzhaushalt des Jahres 2025 nach § 97a Nr. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.
Investitionskredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurden in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.
(Hadeler)
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme vom 07.05.2025 bis 15.05.2025 im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kiedrich, Markstraße 27 in 65399 Kiedrich Zimmer 4 (2. Etage), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Haushaltsatzung sowie der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 ist auch über die Homepage der Gemeinde Kiedrich veröffentlicht.
Kiedrich, den 29.04.2025
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher)
Bürgermeister