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Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich 2023 - barrierefreie Alternative
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes i.d.F. vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.296.118,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.516.338,00 EUR
mit einem Saldo von - 220.220,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von - 220.220,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 108.767,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 996.790,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.063.299,29 EUR
mit einem Saldo von 66.509,29 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 314.042,00 EUR
mit einem Saldo von - 314.042,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 271.784,29 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung- vom 11.12.2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 410 v.H.
Die Angaben der genannten Steuersätze in dieser Haushaltssatzung haben daher nur nachrichtliche Bedeutung.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Kiedrich, den 16.12.2022
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher) Bürgermeister
2. Bekannmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit genehmige ich gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 97a HGO die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleiches für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2023 nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.“
Lindscheid
Regierungspräsidentin
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme vom 02.05.2023 bis 09.05.2023 im Rathaus, Markstraße 23 in 65399 Kiedrich Zimmer 4 (1. Etage), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kiedrich, den 27.04.2023
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher) Bürgermeister