Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Online-Beantragung spart im RTK ab sofort einen Behördengang

 

  • Umtausch kann komplett digital beantragt und bezahlt werden
  • Nur noch ein Behördengang nötig zur Entwertung des Führerscheins
  • Umtauschfristen sind nach Ausstellungsdaten und Geburtsjahrgängen gestaffelt

 

Den Führerschein umtauschen ist im Rheingau-Taunus-Kreis jetzt einfacher und schneller möglich. Ein weiterer Meilenstein der Digitalisierung ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des RTK damit erreicht. Die Beantragung und Abholung funktionieren ergänzend auch weiterhin zusätzlich ohne die Nutzung der Online-Services analog.

 

Seit 2022 müssen alte deutsche Führerscheine, wie der graue oder rosa Papierführerschein, unbefristete Kartenführerscheine oder auch DDR-Führerscheine, in den neuen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Dabei gibt es Fristen, die beachtet werden müssen. So müssen alle im Jahr 1971 oder später geborenen Personen ihren Führerschein (wenn bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt) bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.

 

„Dieser Umtausch ist beim Rheingau-Taunus-Kreis ab sofort digital und komfortabel online möglich. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und bauen unser Serviceangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger aus“, so Landrat Sandro Zehner. „Gleichzeitig entlasten wir die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden, die übergangsweise Anträge für den Führerscheinpflichtumtausch entgegengenommen haben“, so Zehner weiter.

 

Diese Möglichkeiten gibt es beim Führerscheinumtausch jetzt:

  • Variante 1: Umtausch online beantragen und den neuen Führerschein bei der Kreisverwaltung abholen
  • Variante 2: vor Ort bei der Kreisverwaltung beantragen und den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei zugeschickt bekommen

 

Diese Vorteile bietet der neue Online-Antrag:

  • Der bisher zusätzlich nötige Gang zu den Bürgerbüros der Kommunen für die Beantragung im RTK entfällt.
  • Die Online-Anträge können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung einfacher und somit auch schneller bearbeitet werden.
  • Die Möglichkeit der Online-Beantragung spart bis zu 50 Prozent Papier im Vergleich zum bisherigen Vorgang.

 

Für den Pflichtumtausch sind lediglich Personalausweis, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Lichtbild (bestenfalls mit weißem Hintergrund) und die persönliche Unterschrift in digitaler Form erforderlich. Diese Dokumente können einfach über den Online-Antrag auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter https://rheingau-taunus.de/fuehrerscheinumtauschonline/ hochgeladen werden. Abschließend die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro online per PayPal bezahlen. Für diese Onlinebezahlung ist eine entsprechende Funktion im Personalausweis nicht erforderlich.

 

Nach Fertigstellung des neuen Führerscheines werden die Inhaberinnen und Inhaber schriftlich informiert. Der neue Führerschein kann dann in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgeholt werden. Dieser einmalige Termin vor Ort bleibt erforderlich, da der alte Führerschein entwertet werden muss.

Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellungsdatum
Umtauschfristen
1999 bis 2001Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007
Umtausch bis 19. Januar 2028
2008Umtausch bis 19. Januar 2029
2009Umtausch bis 19. Januar 2030
2010Umtausch bis 19. Januar 2031
2011Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Mit der Einführung des bequemen Onlineangebotes entfällt die Beantragung des Führerscheinpflichtumtausches über die Bürgerbüros der Städte- und Gemeindeverwaltungen. Hier gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli in der die Kommunen noch Anträge annehmen.

 

Bürgerinnen und Bürger die dieses Onlineangebot nicht wahrnehmen möchten oder können, haben weiterhin die Möglichkeit den Pflichtumtausch nach erforderlicher Terminvereinbarung direkt in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach persönlich zu beantragen.

Termine sind online über die Website des Rheingau-Taunus-Kreises buchbar:

https://www.rheingau-taunus.de/termin-fuehrerschein/

 

Bei persönlicher Beantragung und Entwertung des bisherigen Führerscheins in Bad Schwalbach, ist eine Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr erforderlich. Der neue Führerschein kann in diesem Fall direkt von der Bundesdruckerei bequem nach Hause geschickt werden.