Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Haushaltsplan 2024 des Rheingau-Taunus-Kreises


Durch Anhebungen von Transferzuweisungen durch das Land Hessen sowie der Steigerung der Kreisumlage und anderen Anpassungen, konnte das Defizit im Kreishaushalt auf rund 6,8 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und ein Zahlungsmittelfehlbedarf von rund 15 Millionen Euro gesenkt werden. In den Ausschüssen wird damit über eine Anhebung der Schulumlage um 1,43 Prozent sowie eine Steigerung der Kreisumlage um 3,44 Prozent auf einen Gesamthebesatz in Höhe von 54,39 Prozentpunkten beraten, bevor der Kreistag am 27. Februar final darüber entscheidet.

 

„Je weiter wir im Jahr fortschreiten, desto konkreter werden natürlich die Zahlen für das laufende Haushaltsjahr“, sagt Landrat Sandro Zehner. „Wir haben in die Änderungslisten und Kalkulationen alles einbezogen, was letztlich zu einer Minderung der Kreisumlagenerhöhung führt, um die Kommunen so gering wie möglich zu belasten, ohne dabei vollständig auf die kommunale Selbstverwaltung in den sozialen und ehrenamtlichen Bereichen für die Menschen vor Ort verzichten zu müssen. Ich bin sehr froh, dass das für dieses Haushaltsjahr gelungen ist.“ Das sei von Beginn an das Ziel gewesen, so Zehner, bedeute aber auch, dass im Haushalt keinerlei Luft mehr für Sondereffekte sei. „Das Grundproblem bleibt: Die kommunale Ebene erhält nicht ausreichend Mittel, für das was ihr an Aufgaben und Standards von Bund und Land übertragen wird. Damit haben die Kommunen vor Ort keinen Gestaltungsspielraum und müssen zunehmend an der Grund- oder Gewerbesteuerschraube drehen, ohne die Hebel für die Senkung der Ausgaben in der Hand zu haben“, so Landrat Zehner und fordert: „Das System muss dringend überarbeitet werden, damit die Kommunen ihre Aufgaben wahrnehmen können: Wir brauchen eine verfassungsrechtliche Konnexität des Bundes: Wenn hier mehr bestellt wird, muss auch mehr bezahlt werden.“

 

Die Wirtschaftswachstum Deutschlands stagniere, was auch für die kommenden Haushaltsjahre sinkende Einnahmen bedeute. Aufgeschobene Investitionen in Schulsanierungen oder Kreisstraßen könnten auch in den kommenden Haushaltsjahren unter diesen Umständen nicht bezahlt werden und würden zu immer mehr Schäden an Gebäuden und Infrastruktur führen. Geld für die Schulerweiterungen für den vom Bund beschlossenen Ganztagesanspruch in Grundschulen bis 2026 sei schlicht nicht vorhanden – werden für den Bau und schon gar nicht für den Betrieb und die hohen Personalkosten. „Das Defizit der Landkreise, Städte und Gemeinden wird weiter steigen. Dem dürfen Bund und Land nicht tatenlos zusehen. Wir brauchen dringend Finanzmittel für die Digitalisierung, für die Personalgewinnung und die Investitionen in unsere Bildungslandschaft und Infrastruktur und eine Senkung der Standards. Werden die Kommunen kaputtgespart, sinkt das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates“, mahnt Zehner.

 

„In den nächsten Jahren wird in den Kommunen aufgrund des demographischen Wandels die Hälfte des Personals ausscheiden. Ein Großteil der Stellen werden wir nicht wiederbesetzten können, aber die Dienstleistungen müssen weiterhin erbracht werden. Daher müssen wir jetzt in einem beträchtlichen Ausmaß in Digitalisierung und Automatisierung investieren, um so die Verwaltungen im Landkreis zukunftsfest aufzustellen. Hier wollen wir als Landkreis mit den Kommunen gemeinsam an innovativen und pragmatischen Lösungen arbeiten, so dass gerade die kleineren Kommunen entlastet werden“, macht Zehner die Herausforderungen deutlich.

 

Zunächst hatte der Kreisausschuss am 5. Februar über die aktualisierten Zahlen anhand einer sogenannten Änderungsliste beraten, was noch eine deutlich höhere Kreisumlagenerhöhung ergeben hatte. Dort waren beispielsweise aktualisierte Beträge, die vom Bund über das Land an den Rheingau-Taunus-Kreis zugewiesen wurden eingeflossen. Übernommen wurde auch eine Sonderzuweisung des Bundes für Geflüchtete aus dem Dezember 2023 in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro, von der die Kreisverwaltung zur letzten Kreistagssitzung noch keine Kenntnis hatte. Nach der Beratung dieser Änderungsliste im Kreisausschuss erhielt die Kreisverwaltung Informationen über Finanzmittel, die dem Kreis seitens des Bundes und des Landes zur Verfügung gestellt werden. So wurde die Weiterleitung von Bundesmitteln für die Unterbringung von Flüchtlingen an die Kommunen avisiert. Hier erhält der Rheingau-Taunus-Kreis 2,4 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine gegenüber dem Beschluss des Kreisausschusses Verbesserung des Hebesatzes. Die Kreisumlage soll gegenüber dem Vorjahr um 3,44 Punkte auf 32,52 Prozent angehoben werden. Die Schulumlage soll um 1,43 Punkte auf 21,87 Prozent erhöht werden. Somit ergibt sich vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kreistag ein Gesamthebesatz von 54,39 Prozent.

 

Der geänderte Entwurf des Haushaltsplanes 2024 wird nun in den Ausschüssen beraten und dem Kreistag am 27. Februar zur Beschlussfassung vorgelegt.