- Rathaus & Bürger
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
Zukunftsperspektive für das Rotenburger Schlösschen
Rheingau-Taunus-Kreis und Stadt Bad Schwalbach mit Kaufinteresse
Das Rotenburger Schlösschen in Bad Schwalbach steht im Eigentum des Landes Hessen. Doch bereits im kommenden Jahr könnte es den Besitzer wechseln. Heute unterzeichneten der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises Sandro Zehner und Bad Schwalbachs Bürgermeister und Kurdirektor Markus Oberndörfer im ehemaligen Sitzungssaal des Rotenburger Schlösschens eine Absichtserklärung mit dem Ziel des Kaufs.
Patricia Wendland, zuständige Geschäftsbereichsleiterin für das Transaktionsmanagement im LBIH, erklärte:
Nach dem Auszug des Amtsgerichtes hat das Land Hessen gegenwärtig keinen weiteren Bedarf für eine Nutzung der Liegenschaft. Deshalb möchten wir den Verantwortlichen in Stadt und Kreis die Möglichkeit geben, diese historisch bedeutsame Liegenschaft mit seiner exponierten Lage zu erwerben. Die Menschen vor Ort können so ganz konkret von einer zukünftigen Nutzung der Liegenschaft profitieren.“
Sandro Zehner, Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, sagte:
Das Rotenburger Schlösschen in zentraler Lage ist kulturhistorisch zu wertvoll, dass es für Bad Schwalbach und die Region verloren gehen darf. Deshalb unterstützen wir die Stadt gemeinsam mit dem Fachwissen unserer kreiseigenen Kommunalen Wohnungsbau GmbH Rheingau Taunus (kwb) bei der Entwicklung eines tragfähigen, finanzierbaren Konzeptes für diese Immobilie.“
Markus Oberndörfer, Bürgermeister und Kurdirektor der Stadt Bad Schwalbach, sagte:
Ich begrüße die von Herrn Landrat Zehner vorgeschlagene Untersuchung zur Nachnutzung des wunderschönen denkmalgeschützten Rotenburger Schlösschens und bin sicher, dass das Ergebnis im Interesse des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Bad Schwalbach ist.“
Ditmar Joest, Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsbau GmbH Rheingau Taunus (kwb), erklärte:
Das Rotenburger Schlösschen ist eines der ältesten erhaltenen Bauwerke der Stadt. Wir dürfen es nicht dem Zufall überlassen was damit passiert.“
Fragen und Antworten
- Warum wird die Liegenschaft zum Verkauf angeboten?
Das Rotenburger Schlösschen gehört dem Land Hessen und war über Jahrzehnte Sitz des Amtsgerichtes. Nach dem Umzug der Justiz in den Neubau in der Nikolaus-August-Otto Straße in Bad Schwalbach Ende des Jahres 2023 hat das Land keinen weiteren Bedarf an einer Nutzung der Liegenschaft und macht deshalb von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, die Immobilie der Kommune ohne eine öffentliche Ausbietung zum Erwerb anzubieten
- Was regelt die Absichtserklärung?
Die Absichtserklärung wurde zwischen dem LBIH und der kommunalen Arbeitsgemeinschaft Rotenburger Schlösschen geschlossen. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft ist der Rheingau-Taunus-Kreis, die Stadt Bad Schwalbach und die Kommunale Wohnungsbau GmbH Rheingau-Taunus. Die unterzeichnete Erklärung ist kein Kaufvertrag, sie verschriftlicht aber die Absicht, d.h. das Ziel des Erwerbs der Liegenschaft – entweder durch den Landkreis oder durch die Stadt Bad Schwalbach. Die Kommune verpflichtet sich, dass ein Erwerb nur zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erfolgt. Im Gegenzug kann die Kommune die Liegenschaft zum reinen Verkehrswert erwerben. Der LBIH und die Kommune bitten um Verständnis, dass zur Höhe des Verkehrswertes vor einer Unterzeichnung des Kaufvertrages keine näheren Angaben gemacht werden.
- Was sind nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung die nächsten Schritte?
Um ein tragfähiges Nutzungskonzept zu erarbeiten, muss das Gebäude zunächst einer grundlegenden Erfassung der Bausubstanz unterzogen werden. Dabei sind auch alle ordnungs- und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Hierfür ist ein Zeitrahmen von neun Monaten vorgesehen. Erst danach kann über einen Erwerb der Immobilie endgültig entschieden werden.
- Welche historischen und baulichen Besonderheiten hat das Rotenburger Schlösschen?
Die Liegenschaft stammt aus dem Jahr 1602 und ist als Kulturdenkmal von besonders historischer Bedeutung. Den Landgrafen von Hessen-Rotenburg diente das Schlösschen ursprünglich als Sommerresidenz und Amtssitz. Die einzelnen Gebäude des Schlösschens stellen zusammen ein geschlossenes Fachwerkensemble dar und beherbergen in der Mitte einen Renaissance-Innenhof.
Wiesbaden, 04.11.2024
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
Pressesprecher Moritz Josten