Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Verbot des Konsums von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 20%


Beim Rosenmontagszug am 03.03.2025 wird es wieder mittels einer Allgemeinverfügung ein Verbot von hochprozentigen alkoholische Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20 Prozent geben.

Ziel ist die Eindämmung von Straftaten, Gewalttätigkeiten sowie unkontrollierter Alkoholgenuss und die Verhinderung von gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Die Fastnachtsumzüge haben sich seit einigen Jahren zu einem Treffpunkt von Personen und Personengruppen entwickelt, die dort über das übliche Maß hinaus erheblich Alkohol konsumieren.

Wiederholt kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, Pöbeleien und Schlägereien. Einsatzkräfte sind beschimpft und attackiert worden. Dabei wird durch den Konsum von Alkohol die Aggressivität des Verhaltens verstärkt und die Hemmschwelle zur Anwendung körperlicher Gewalt deutlich gesenkt. Ein weiteres Problem sind die Verunreinigungen durch weggeworfenen Müll und „das wilde Urinieren“.

Das Verbot wird durch Einsatzkräfte der Polizei, Ordnungspolizei und des Sicherheitsdienstes überwacht. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Zwangsgeld in Höhe von 50 Euro und ein Platzverweis. Innerhalb der Verbotszone werden hochprozentige alkoholische Getränke von der Polizei und dem Sicherheitsdienst einbehalten und sofort entsorgt.

Steinmacher
Bürgermeister