Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Pflichtaufgaben im Rettungsdienst: Unabhängige Untersuchung belegt dringenden Handlungsbedarf im Rheingau-Taunus-Kreis


 

  • Gesetzliche Reaktionszeiten können nur mit mehr Personal eingehalten werden
  • Zentrale Leitstelle und Vorbeugender Brandschutz müssen personell verstärkt werden
  • Für Pflichtaufgaben muss Landkreis im Haushalt rund 374.000 Euro Personalkosten einplanen

 

Den Schutz, die Rettung und die Hilfe für die Menschen im RTK immer gewährleisten – das ist eine der zahlreichen Pflichtaufgaben, die der Rheingau-Taunus-Kreis erfüllen muss und selbstverständlich erfüllen möchte. Dafür ist vor allem eine „Rund um die Uhr Besetzung“ der zentralen Leitstelle unabdingbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen dort immer Notrufe entgegen und leiten unverzüglich Maßnahmen ein. Wochenende oder Feiertage existieren in der zentralen Leitstelle nicht.

 

Die 24/7 Besetzung der Leitstelle ist in einem 3-Schicht-System organisiert. Zwei Einsatzleitplätze sind dauerhaft besetzt, ein weiterer Platz unter der Woche tagsüber zusätzlich. Für diese Einsatzleitplätze stehen momentan 17 Vollzeitstellen zur Verfügung.  Den Schichtplan einzuhalten zeigte sich in der Vergangenheit auch aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle und Urlaubszeiten immer wieder als große Herausforderung. Daher wurde auf Initiative von Landrat Sandro Zehner im Oktober 2023 eine Organisationsuntersuchung von LÜLF+, einer unabhängigen, auf den Bereich der Gefahrenabwehr spezialisierten Beratungsgesellschaft gestartet.

Landrat Zehner betont

 

Wir haben so von unabhängiger Seite bestätigt bekommen, dass unsere aktuelle Personaldecke nicht ausreicht, um die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Brandschutz und Rettungsdienst zu erfüllen. Es geht hier um den Schutz und die medizinische Versorgung im Notfall der Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis. Für mich ist das nicht nur als Landrat, sondern auch als Dienstherr von höchster Priorität, hier für die Menschen im Kreis und für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Strukturen zu schaffen, die Sicherheit und Schutz aller garantieren.“

 

Für die Organisationsuntersuchung von LÜLF+ wurden die Telefonie- und Einsatzdaten der Jahre 2022 und 2023 zu Grunde gelegt. Insgesamt wurden rund 238.000 Telefonate und 117.000 Einsätze untersucht. Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung wird ein Besetzungsmodell mit einem zusätzlichen Einsatzleitplatz in den Früh- und Spätschichten empfohlen. Unter der Woche soll von neun Uhr bis 19 Uhr noch ein weiterer Einsatzleitplatz besetzt sein. Um diesen Bedarf zu decken, möchte der RTK die derzeit vorhandenen 17 Vollzeitstellen um fünf weitere ergänzen. Gleichzeitig sollen die Strukturen rund um die Zentrale Leitstelle gestärkt werden, in den Bereichen Aus- und Fortbildung und IT-Systemadministration. Der Bereich Qualitätsmanagements muss neu aufgebaut werden. Dies erfordert einen Stellenzuwachs von 1,85 Vollzeitstellen. 

 

Die Finanzierung der Zentralen Leitstelle ist über die so genannte Rettungsdienstgebühr zu 80 Prozent abgedeckt. Die übrigen 20 Prozent der Personalkosten sind der Eigenanteil des Rheingau-Taunus-Kreises. Dieser liegt nach den aktuellen Berechnungen bei rund 129.000 Euro.

 

Kreisbrandinspektor Christian Rossel erklärt: 

„Diese Untersuchung hat gezeigt, dass wir mit der momentanen Besetzung eingehende Notrufe nicht immer innerhalb von zehn Sekunden bedienen konnten. Das ist aber eine gesetzlich vorgegebene Frist, die wir einhalten müssen und natürlich auch einhalten wollen – das darf nicht am Geld scheitern. Gleichzeitig ist unser Ziel die Kolleginnen und Kollegen in der Leitstelle schnellstmöglich zu entlasten. Ich bin dankbar, dass diese Untersuchung auch gezeigt hat, wie stark das bisherige Personal sich eingebracht und viel aufgefangen hat, wir jetzt aber den Ausbau der Stellen angehen und so auch der Fürsorgepflicht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber ganz klar nachkommen.“

 

Der Bereich „Vorbeugender Brandschutz“ im RTK muss personell ebenfalls verstärkt werden. Hierbei handelt es sich auch um eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Grundlage ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Hier wird unter anderem der Brandschutz in Schulen, Kindergärten, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Gebäuden sichergestellt.  Auch bei Baugenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren kommt der vorbeugende Brandschutz zum Tragen.

 

Auch der Vorbeugende Brandschutz wurde in Bezug auf die personelle Situation und die zu erfüllenden Pflichtaufgaben hin von der Beratungsgesellschaft LÜLF+ begutachtet. Um den Bedarf decken zu können sind laut der Analyse zusätzlich zu den vorhandenen vier Vollzeitstellen noch 2,6 weitere Vollzeitstellen nötig. Für die verbesserte personelle Besetzung beim Vorbeugenden Brandschutz, die eine Erfüllung der Pflichtaufgaben gewährleistet, sind Mehrkosten von rund 244.000 Euro vorgesehen.

 

Der geplanten Verstärkung des Personals in der Zentralen Leitstelle und im Vorbeugenden Brandschutz wurde im Kreisausschuss des RTK bereits zugestimmt. Die entsprechende Vorlage wird jetzt in den Ausschüssen beraten und steht dann am 3. September zur finalen Entscheidung im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises.