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LKW-Fahrverbot in Kiedrich am Rosenmontag, 03.03.2025
Beim Rosenmontagszug am 03.03.2025 wird es mittels einer Allgemeinverfügung ein LKW-Fahrverbot für das gesamte Gemeindegebiet geben. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen.
Es gilt am 03.03.2025 von 8.00 bis 20.00 Uhr für die Dauer der Veranstaltung „Rosenmontagsumzug Kiedrich“.
Die Sicherheitslage erfordert, dass ein Befahren der Gemeinde zum Schutze der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Besucherinnen und Besucher des Rosenmontags verhindert wird.
Nur durch die Einhaltung des Fahrverbots kann ein geordneter und sicherer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden.
Das Verbot wird durch Einsatzkräfte der Polizei, Ordnungspolizei und des Sicherheitsdienstes überwacht. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro und ein Platzverweis.
Steinmacher
Bürgermeister