Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Ehrenamtliche Kleinprojekte fördern das Dorfleben
Jetzt schnell noch bis zum 21. Februar einen Antrag stellen!


Das Ehrenamt ist das Herzstück einer lebendigen Dorfgemeinschaft. In Kiedrich setzen sich zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger mit kleinen, aber wirkungsvollen Projekten dafür ein, das Leben vor Ort schöner und lebenswerter zu gestalten.

Um dieses wertvolle Engagement zu würdigen und zu unterstützen, bietet die Gemeinde Kiedrich eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Ob Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen oder private Initiativen – alle ehrenamtlichen Akteure in Kiedrich können von diesem Angebot profitieren.

Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung

Im Rahmen der Dorfentwicklung wurde die Förderung „Unterstützung bürgerschaftliches Engagement“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die einen öffentlichen Nutzen für das Dorfleben haben, die Lebensqualität verbessern und den Ortskern stärken.

Einfach einen Antrag bis zum 21. Februar stellen – so geht‘s

Interessierte Antragstellende füllen eine Projektskizze aus, die auf der Website der Gemeinde Kiedrich unter www.kiedrich.de/wohnen-leben/dorfentwicklung heruntergeladen werden kann. Der ausgefüllte Antrag wird per E-Mail an Herrn Paff von der Gemeinde gesendet. Wichtig: Die Anschaffung muss zunächst vorfinanziert werden.

Engagement, das zählt

Mit dieser Förderung möchte die Gemeinde Kiedrich allen Engagierten den Rücken stärken, die mit ihrer Zeit und Leidenschaft das Dorfleben bereichern. Gemeinsam können wir Kiedrich noch lebenswerter machen – Projekt für Projekt!

Alle Informationen finden Sie auch auf der Website der Gemeinde unter www.kiedrich.de/wohnen-leben/dorfentwicklung

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paff unter der E-Mailadresse christian.paff@kiedrich.de gerne zur Verfügung.

 

Förderdetails auf einen Blick:

  • Förderquote: 65 % der zuwendungsfähigen Nettosumme. Außerdem übernimmt die Gemeinde die Mehrwertsteuer
  • Förderempfänger: Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Kiedrich.
  • Förderfähige Projekte: Mindestkosten: 1.000 € für einen Antrag (Anschaffungen und Investitionen ab einem Einzelwert von 410 Euro netto. Es können mehrere Gegenstände zusammengefasst werden.)
  • Maximalkosten in einem Antrag: 5.000 €
  • Baumaßnahmen werden nicht gefördert (nur genehmigungsfreie Maßnahmen)
  • Projektskizze zum Ausfüllen unter www.kiedrich.de/wohnen-leben/dorfentwicklung

Beispiele für förderfähige Ausgaben:

  • Materialien und Geräte für ehrenamtliche Einsätze
  • Technische Ausstattung wie Beamer, Laptop oder Leinwände
  • außerordentliche Veranstaltung (Raummiete, Bewirtung in angemessenem Rahmen)
  • Ausstattung für Jugendräume oder Bürgerhäuser
  • Zelte, Pavillons und mehr

Wichtige Fristen und Bedingungen:

  • Antragsfrist: Anträge müssen bis zum 21. Februar 2025 bei der Gemeinde eingegangen sein.
  • Genehmigung: Die Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn ein positiver Bescheid zur Förderung erfolgt ist.
  • Abrechnung: Alle Anschaffungen müssen bis zum 15. Oktober 2025 abgerechnet werden.
  • Auszahlung der Fördersumme: Die Rückzahlung der Fördersumme erfolgt spätestens bis Weihnachten 2025.

 

Antrags-Formular und Beispielrechnung