Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Der Rheingau-Taunus-Kreis unterstützt den ‚Internationalen Tag der Kinderrechte‘ am 20. November


 

  • 35 Jahre ‚Tag der Kinderrechte‘ wird weltweit gefeiert
  • Aktionstag in Deutschland unter dem Motto „Kinderrechte leben. Demokratie stärken.“
  • RTK unterstützt gesundes Aufwachsen durch eine Koordinatorin für Präventionsketten

 

1989 war ja generell ein sehr gutes Jahr für Frieden, Freiheit und Menschenrechte. Auch für die Kinder in der ganzen Welt. Denn im Jahr des Mauerfalls wurde auch die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Seitdem werden immer am 20. November die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung in den Mittelpunkt gerückt. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Staaten der Welt ratifiziert und bildet das Fundament für den Schutz und die Förderung von Kindern. Um den Tag sichtbar zu machen, erstrahlen weltweit Gebäude in Blau – der Farbe der Kinderrechte.

In Deutschland steht der diesjährige Aktionstag unter dem Motto „Kinderrechte leben. Demokratie stärken.“ Dies verdeutlicht, dass die konsequente Umsetzung von Kinderrechten nicht nur essenziell für das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen ist, sondern auch einen bedeutenden Beitrag dazu leistet, unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft zu stärken und zukunftsfähig zu machen.

Auch viele Prominente unterstützen den Tag der Kinderrechte. Zum Beispiel Schauspielrein Katja Riemann, Fußballer Julian Draxler, ESA-Astronaut Alexander Gerst oder Leichtathlet Leo Neugebauer.

Kinder sind besonders schutzbedürftig und haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Kinderrechte sollen ein gesundes und gelingendes Aufwachsen ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt der Rheingau-Taunus-Kreis auch mit dem „Landesprogramm Präventionsketten Hessen“. Hierbei werden Kinderrechte und Präventionsketten verknüpft. Das Ziel: unter der Berücksichtigung der vier Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention

 

  • Recht auf Gleichbehandlung [Artikel 2]
  • Vorrang des Kinderwohls [Artikel 3]
  • Recht auf Leben und persönliche Entwicklung [Artikel 6]
  • Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes [Artikel 12]

die Gesellschaft dabei zu unterstützen, die Rechte von Kindern mehr in den Fokus zu rücken. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat für die Umsetzung dieser Ziele eine eigene Koordinatorin der Präventionsketten. Melanie Hiller steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter: melanie.hiller@rheingau-taunus.de.

 

Mehr Informationen zum Tag der Kinderrechte in Deutschland:

https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte/tag-der-kinderrechte

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention#pdf