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Briefwahl: Briefwahlantrag jetzt möglich / verkürzter Wahlzeitraum
Im Zeitraum vom 13. Januar bis 18. Februar 2025 haben wahlberechtigte Kiedricherinnen und Kiedricher die Möglichkeit, über die Homepage der Gemeinde Kiedrich die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu beantragen. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass voraussichtlich erst Anfang Februar die erforderlichen Stimmzettel seitens der Bundeswahlleitung geliefert werden. Die Auslieferung der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab der 7.KW erfolgen so dass der Briefwahlzeitraum rund zwei Wochen beträgt.
Wer sicher sein will, dass die Wahlbriefe rechtzeitig am Wahlsonntag um 18 Uhr gewertet werden, wirft diese direkt in den Briefkasten der Gemeinde Kiedrich am Rathaus. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Mittwoch, 19. Februar 2025, da sonst die postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Wahlbenachrichtigungen, in denen das zuständige Wahllokal angegeben ist und auf deren Rückseite sich auch der Briefwahlantrag befindet, werden Ihnen bis Anfang Februar 2025 zugestellt.
Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu erhalten, besteht bis Freitag, 21. Februar 2025, um 18 Uhr. Dazu müssen die Unterlagen im Wahlbüro bei Frau Heuthaler oder Frau Smith direkt vor Ort im Rathaus beantragt und abholt werden.
Das Wahlamt der Gemeinde Kiedrich ist am Samstag, 22. Februar 2025, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Wahlberechtigte einen neuen Wahlschein erhalten, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sein sollte. Nur in Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, in denen der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, besteht noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag (23. Februar 2025) bis 15 Uhr im Wahlamt einen Wahlschein zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die Briefwahl beantragen und deren Wahlunterlagen sich auf dem Postweg befinden (der in der Regel 5 bis 6 Tage dauert), im Wählerverzeichnis entsprechend gekennzeichnet sind und ohne die Vorlage eines gültigen Wahlscheines nicht mehr an der Urnenwahl am 23. Februar 2025 teilnehmen können.
Das Wahlamt weist nochmals auf einen rechtzeitigen postalischen Rückversand der Briefwahlunterlagen hin.
Die Wahlergebnisse werden auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich unter https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/politik/wahlen/bundestagswahl-2025/ und auf der Startseite www.kiedrich.de veröffentlicht.