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Jetzt BAföG beantragen
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Rheingau-Taunus-Kreis weist darauf hin, dass jetzt zu Beginn des neuen Schuljahres eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden kann.
Der Besuch folgender Schulformen kann nach dem BAföG gefördert werden:
- Abendhauptschulen
- Abendrealschulen, in den letzten zwei Schulhalbjahren
- Berufsaufbauschulen
- Berufsfachschulen ab Klasse 11, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (mindestens zweijährig)
- zweijährige Fachoberschule, Klasse 11, bei eigener Wohnung
- einjährige Fachoberschule
- Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (z. B. Technikerschulen)
- Fachschulen, ab Klasse 11, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (mindestens zweijährig)
Der Besuch anderer Schulformen wird nur in Ausnahmefällen nach dem BAföG finanziell unterstützt.
Die Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres und ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Auf der Webseite des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de findet sich der Link zum Online-Dienst www.bafög-hessen.de. Hier können Anträge digital gestellt werden.
Auch möglich über die App „BAföG Digital“ (verfügbar im App Store und Play Store.)
Weitere Informationen sind auf der Webseite des RTK und telefonisch beim Amt für Ausbildungsförderung, TEL.: 06124 510-653 erhältlich.