Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Die ÖPNV-Bedarfsverkehre im Rheingau-Taunus-Kreis werden gut angenommen


Taunusstein, den 4. Oktober 2024: Eine Analyse der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) hat ergeben, dass die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der ÖPNV-Bedarfsverkehre (Rufbusse und On-Demand-Verkehre) im Kreisgebiet sich seit 2021 fast verfünffacht hat. Bis Ende des Jahres 2024 werden voraussichtlich über 200.000 Personen im laufenden Jahr die Angebote genutzt haben. Insgesamt werden mit den Systemen in 2024 mehr als 650.000 Nutzkilometer zurückgelegt.

Unter dem Begriff der Bedarfsverkehre werden unterschiedliche Angebotsformen des Nahverkehrs zusammengefasst. Gemeinsam ist diesen Angebotsformen, dass mit kleineren Bussen (4 bis 16 Sitzplätze) und nur auf konkrete Nachfrage oder Bestellung gefahren wird. Diese Systeme können sowohl nach einem festen Fahrplan und entlang den offiziellen Haltestellen von Linien (Richtungsbandverkehr), als auch ungebunden von einem Fahrplan entlang sogenannter virtueller Haltestellen (freie Bedienkorridore) fahren. „Beiden ist gemeinsam, dass sie nur dann fahren, wenn ein konkreter Bedarf in Form eines rechtzeitig angemeldeten Fahrtwunsches vorliegt“, erklärt Arno Brandscheid, Vorsitzender der Geschäftsführung der RTV.

 

Optimale Kombination von klassischem Linienverkehr und Bedarfsverkehr steigert Effizienz

Ziel dieser Verkehre ist es auch, durch Optimierung der Angebotszeiten und der Routenplanung mehrere Fahrgäste bei einer Fahrt im Fahrzeug mitzunehmen. Gerade im ländlichen Raum und in Zeiten geringerer Fahrgastnachfrage sollen durch diese Bedarfsangebote unausgelastete große Linienbusse ersetzt werden. Für die tagesüblichen Spitzenzeiten am frühen Morgen, um die Mittagszeit und zu den Feierabendzeiten werden für die Schüler und Berufspendler auf den Hauptstrecken sicherlich auch weiterhin große Linien- und Gelenkbusse eingesetzt. In den Zwischenzeiten, in den Abend- und Nachtzeiten, in den Schulferien und am Wochenende werden die Kleinbusse das Angebot sicherstellen können. „Aufgrund der Steigerung der Nutzerzahlen haben sich die durchschnittlichen statistischen Wegstrecken, die mit den Bedarfsverkehren pro Fahrtwunsch zurückgelegt werden, im Laufe der Zeit von 6 km in 2022 auf rund 2 km in 2024 deutlich reduziert“ zeigt Brandscheid auf und ergänzt: „Durch die fortschreitende Entwicklung der Künstlichen Intelligenz gibt es mittlerweile bereits sehr leistungsfähige digitale Steuerungs- und Buchungsplattformen, die die Bestellungen der Fahrgäste entgegennehmen, den Ticketverkauf und die optimale Disposition der angeschlossenen Fahrzeuge nahezu vollautomatisch und bargeldlos abwickeln.“

Gerade im ländlichen Raum, mit weiteren Wegstrecken und geringer Bevölkerungsdichte können diese Systeme in der Zukunft die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung sehr individuell bedienen. Die Bedarfsverkehre werden in ihren Einsatzkorridoren zukünftig prioritär die Anschlüsse zu den Regional- und Expressbuslinien und zu den Zugverbindungen herstellen. Daneben werden sie die vielfältigen inner- und zwischenörtlichen Mobilitätsbedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen aufgreifen und bedienen. So können Arztpraxen, Apotheken- und Nahversorgungsstandorte oder auch sportliche oder touristische Hotspots als virtuelle Haltestellen bei Bedarf ebenfalls angefahren werden.

Der weitere Vorteil liegt in der Transparenz der Inanspruchnahme: Aktuell sind sogenannte automatische Fahrgastzählsysteme in den großen Linienbussen noch eher die Ausnahme. Oft wissen die Verkehrsplaner nicht sicher, wie bestimmte Linienangebote tatsächlich genutzt und ausgelastet sind. Bei den Bedarfsverkehren, die nur auf Bestellung fahren, liegen Daten über die Inanspruchnahme und die nachgefragten Wegstrecken vor.

 

Bedarfsverkehre könnten Fachkräftemangel abmildern

Sandro Zehner, Landrat und Verkehrsdezernent des Rheingau-Taunus-Kreises hebt die Wichtigkeit von alternativen Lösungen zum klassischen Linienverkehr hervor: „Der absehbare und weiter zunehmende Fachkräftemangel führt dazu, dass in Hessen bis 2030 geschätzt über 8.000 Busfahrerinnen und Busfahrer mit Omnibusführerschein fehlen werden. Vor diesem Hintergrund werden die Fahrerinnen und Fahrer der Kleinbusse, die einen PKW-Führerschein und einen Personenbeförderungsschein besitzen, eine personelle Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebots darstellen.“

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der RTV stellt abschließend fest: „Natürlich sind Bedarfsverkehre kein ‚Allheilmittel‘ und eignen sich auch nicht für alle Aufgaben im ÖPNV: Sie kosten genau wie der Linienbusverkehr echtes Geld. Sie können jedoch gerade im ländlichen Raum und in Schwachlastzeiten eine sinnvolle Alternative und Ergänzung zum bestehenden starren Linienangebot darstellen.“

 

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Wir organisieren und verantworten die lokalen ÖPNV-Busverkehre im Landkreis. Aktuell sind täglich rd. 160 Fahrzeuge der von uns beauftragten Verkehrsunternehmen im Einsatz. Jährlich werden mit allen Linien über 6,2 Mio. km zurückgelegt. Als Partner des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist die RTV eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau Taunus Kreises.

Weitere Informationen:

Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH, Aarstr. 133A, 65232 Taunusstein, Tel.: 0 61 24/ 51 04 68, E-Mail, www.r-t-v.de