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RTK plant in Kemel Gefahrenabwehr-Campus
Katastrophenschutz: RTK plant in Kemel Gefahrenabwehr-Campus für den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung
• Errichtung eines Gefahrenabwehr-Campus in Taunuskaserne geplant
• Kreisausschuss beschließt einstimmig Planungen neu auszurichten
• Berater bestätigten: Umsetzung auf ehemaligem Militärgelände möglich
Menschen schützen, Katastrophen vorbeugen und auf neue Sicherheitslagen vorbereitet sein - diese Ziele möchte der Rheingau-Taunus-Kreis mit der Einrichtung eines neuen Gefahrenabwehrzentrums erreichen. Im Kreisausschuss wurde jetzt einstimmig beschlossen, die Planungen für einen „Gefahrenabwehr-Campus“ am Standort der ehemaligen Taunuskaserne in Heidenrod-Kemel zu verfolgen.
Das Gelände der Taunuskaserne hatten der Kreis und die Gemeinde Heidenrod vergangenes Jahr gemeinsam erworben. Einzelne Gebäude werden momentan für Gemeinschaftsunterkünfte Geflüchteter genutzt, was auch bis auf Weiteres so bleiben wird. Eine Flächenbetrachtung der Beratungsgesellschaft PD zeigt, dass die Realisierung auf dem ehemaligen Kasernengelände möglich ist. Da das Gelände nicht erworben werden muss und für die Sanierung der Bestandsgebäude Förderprogramme in Anspruch genommen werden könnten, wären die zu erwartenden Kosten deutlich geringer als am zuvor geplanten Standort in Bad Schwalbach.
In die Neubewertung des vorliegenden Kreistagsbeschlusses von 2021 flossen verschiedene Varianten und die völlig veränderten Rahmenbedingungen entsprechend mit ein. Die enormen Kostensteigerungen im Vergleich zu vor drei Jahren am bisher angedachten Standort im Gewerbegebiet „Ober der Hardt“ und die sich zwischenzeitlich veränderten Anforderungen führten dazu, dass die Kreisverwaltung das Konzept erneut – auch mit erfahrenen Externen – geprüft hat.
„Die einstimmige Entscheidung für den Standort Kemel ist ein wichtiger Meilenstein im Brand- und Katastrophenschutz für die Region“, sagt Landrat Sandro Zehner. „Angesichts sehr enger Haushaltsmittel und sich durch globale Krisen ergebende neue Anforderungen für den Katastrophenschutz, haben wir mit der ehemaligen Kaserne in Kemel jetzt eine Option, das für einen starken und effizienten Bevölkerungsschutz so wichtigen Gefahrenabwehr-Campus zu realisieren und hier einen zukunftsfähigen Standort.“
Die Umsetzung des Projektes ist aus Sicht des Kreisbrandinspektors Christian Rossel schnellstmöglich erforderlich. Die Räumlichkeiten im Kreishaus in Bad Schalbach sind erschöpft. Für weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können beispielsweise keine fest zugeteilten Schreibtischplätze mehr eingerichtet werden.
Auch das Angebot an Stellplätzen für Fahrzeuge der Rettungsdienste ist vollständig aufgebraucht: „Wir haben auch kein passendes Gelände mehr für die praktische Ausbildung. Für Übungen und Lehrgänge der Feuerwehr braucht man ein entsprechendes Platzangebot und die ehemalige Kaserne in Kemel bietet das mit den großen Außenflächen, die dort vorhanden sind. Wir hätten also eine nachhaltige Struktur und passende Rahmenbedingungen für den Gefahrenabwehr-Campus.“
Am bisher angedachten Standort für das Gefahrenabwehrzentrum im Gewerbegebiet „Ober der Hardt“ in Bad Schwalbach kann aus Sicht des RTK eine hochmoderne und leistungsstarke Rettungswache entstehen. Hierzu wird der Kreis mit den entsprechenden Anbietern der Rettungsdienste Gespräche führen.
Die vom Kreisausschuss einstimmig beschlossene Vorlage wird noch in Ausschüssen im Kreishaus beraten (unter anderem Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss) und geht dann am 17. Juni zur finalen Beratung in den Kreistag. Wird dem Vorschlag zugestimmt, kann die Kreisverwaltung in die konkretere Evaluation von Kosten und Fördermöglichkeiten einsteigen.
Sitzungen des Kreistags im Kurhaus Bad Schwalbach sind für interessierte Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich.
Hintergrund:
Was ist ein Gefahrenabwehrzentrum?
In einem Gefahrenabwehrzentrum werden unter anderem Großeinsätze, Katastrophen und sogenannte Flächenlagen, wie dem heftigen Schneefall im November 2023 oder dem Glatteis im Januar 2024 im RTK, koordiniert. Für solche Einsatzlagen benötigt es unter anderem einen zeitgemäß ausgestatteten Stabsraum für die Lagedarstellung und die Entscheidungsfindung der Einsatzkräfte.
Wieso ist der Landkreis zuständig?
Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe wahrzunehmen. Bei Einsätzen, bei denen mehrere Kommunen betroffen sind, hat der Kreis die Einsatzleitung.
Beispiele:
• Eine ständig erreichbare, mit entsprechend geschultem Personal besetzte zentrale Rettungsleitstelle einrichten und unterhalten.
• Gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen im Landkreis zu planen und durchzuführen. Die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens beraten.
Der Landrat ist als untere Katastrophenschutzbehörde die zuständige Aufsichtsbehörde für die mitwirkenden Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.