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Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Der Gemeindevorstand hat Herrn Alfred Zeller zum ehrenamtlichen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderten berufen.
Herr Zeller wird sich dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse und Rechte der Menschen mit Behinderung in unserer Gemeinde wahrgenommen werden. Sie erreichen ihn unter den folgenden Kontaktdaten:
Adresse: Rheinblick 2, 65399 Kiedrich
Telefon-Nummer: 06123-6 14 63
E-Mail: zeller-alfred.@gmx.de
Die Aufgabe des Beauftragten für Menschen mit Behinderten ist es, vor allem den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten, sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene zu geben. Der Behindertenbeauftragte soll die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und Wohlfahrts-verbänden einbringen. Er ist auch Ansprechpartner für einzelne Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen und nimmt unter anderem ihre Anliegen entgegen und hilft bei der Lösung ihrer Probleme. Er wirkt als Mittler und Lotse für Betroffene und Angehörige. Zusätzlich soll die Barriere der Kontaktaufnahme, die für Menschen mit und ohne Behinderung zur Verwaltung existiert, abgebaut werden.
Weitere Aufgaben des ehrenamtlichen Beauftragten der Gemeinde Kiedrich für Menschen mit Behinderung
- Sensibilisierung, Identifizierung von Barrieren zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, sowie Aufzeigung von Möglichkeiten, wie diese abgebaut werden können.
- Vermittlung zwischen Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung sowie ihrer Angehörigen und der Verwaltung.
- Beratung und Unterstützung ratsuchender Menschen mit und ohne Behinderung im Rahmen der Umsetzung der Ziele der UN-BRK.
- Unterstützung der Gemeinde in allen Anliegen, die Menschen mit Behinderung betreffen und zum Wirkungskreis der Gemeinde gehören. Wahrnehmung dieser Aufgabe durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
- Beteiligung bei allen wichtigen Vorhaben und Aktivitäten der Gemeinde (insbesondere Richtlinien, Satzungen, Programme, Pläne sowie alle öffentlichen Baumaßnahmen vor Baubeginn bezüglich Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten), welche sich auf Menschen mit Behinderung auswirken oder auswirken können.
Die Aufgaben eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung umfassen nicht:
- Erteilung von rechtsverbindlichen Auskünften im Rahmen der Sozialleistungsgesetze.
- Prüfung und Feststellung des individuellen Anspruchs eines Leistungsberechtigten im Rahmen der Sozialleistungsgesetze.
Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist. Sie schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen. Sie umfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr umfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion.
Um dies umzusetzen, wurde zu einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Städten und Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises, im November 2023 eingeladen. Das Ziel bestand darin, ein kreisweites Netzwerk zu gründen und örtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung zu berufen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 15.11.2023 in unserem Pressearchiv.