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Stark steigende Zuweisung Geflüchteter: Massive Herausforderungen für Kreis und Kommunen
Die Zuweisungsprognosen Geflüchteter durch das Land Hessen wurden erneut massiv erhöht. Die Kreisverwaltung arbeitet intensiv daran, Unterbringungsmöglichkeiten für die ankommenden Menschen zu schaffen sowie die gesetzlich verankerte Grundversorgung sicherzustellen. Die Bürgermeister der 17 Kreiskommunen haben zugesagt, vor Ort beim Ankommen und der Begleitung mit zentralen Ansprechpartnern zu unterstützen. Damit das gelingt, wird ehrenamtliche Unterstützung gebraucht.
„Die stark steigenden Zuweisungen Geflüchteter durch den Bund über die Landeserstaufnahmeeinrichtung stellt uns Kommunen vor große Herausforderungen: Wir müssen in sehr kurzer Zeit in großer Zahl Wohnraum schaffen sowie die behördlichen Aufgaben wie die Erfassung, Bearbeitung der Anträge oder Aufnahme in den Leistungsbezug sicherstellen“, so Landrat Sandro Zehner und betont: „Wir sind bereits heute über den Grenzen des Machbaren: Es gibt schlicht keinen freien Wohnraum, die Ausländerbehörde und unser Fachdienst Migration arbeiten seit Monaten über der Belastungsgrenze. Die finanziellen Belastungen für die Unterbringung und Versorgung der hohen Zahl Geflüchteter haben drastische Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte – obwohl die Vorgaben und Gesetze vom Bund kommen, übernimmt er lediglich einen Bruchteil der anfallenden Kosten.“ Bereits jetzt unterhalte und organisiere die Kreisverwaltung über 60 Gemeinschaftsunterkünfte mit über 2.300 Geflüchteten. Selbst wenn es gelänge, die Unterbringung zu leisten, seien die anschließenden Aufgaben nicht mehr durch die Kreisverwaltung allein zu leisten.
Lokale Unterstützung für Ankommende
„Das soziale und organisatorische Ankommen der Menschen vor Ort in den Städten und Gemeinden kann allein von unseren Sozialarbeitern in diesem Umfang nicht mehr sichergestellt werden – zumal die Strukturen, Versorgungsmöglichkeiten und Ansprechpartner im Kreisgebiet sehr unterschiedlich sind. Die Kommunen kennen die jeweiligen Bedarfe und Gegebenheiten am besten“, ergänzt Zehner. In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Landrat und Bürgermeister darauf verständigt, dass jede Kommune verbindlich einen Beauftragten benennt, der sich um die Koordination und Organisation vor Ort kümmert.
Landrat und Bürgermeister rufen zudem weiterhin dazu auf, leerstehende Wohnungen oder Häuser an die Kreisverwaltung wohnraum@rheingau-taunus.de zu melden. „Wir werden alles versuchen, um unsere Aufgaben als Landkreis und Kommunen zu bewältigen – allerdings stehen wir und die Kolleginnen und Kollegen anderer Kreise und Städte an einem Kipppunkt. Ich bin in engem Kontakt mit den Spitzenverbänden und der Landesregierung: Wir brauchen jetzt Lösungen, um die Anzahl der Ankommenden wirkungsvoll zu begrenzen, um die Strukturen und die Menschen vor Ort nicht vollends zu überlasten“, so Zehner.
Leitfaden für Kommunen
Um die bereits im Landkreis angekommenen Geflüchteten schnell zu integrieren und damit wieder freie Plätze in den Unterkünften zu schaffen, hat die Stabstelle WIR (Wegweisende Integrationsansätze Realisieren) des Rheingau-Taunus-Kreises einen Handlungsleitfaden entwickelt, um den Kommunen praxiserprobte Maßnahmen und Vorgehensweisen dafür an die Hand zu geben und organisiert regelmäßige Treffen zum Austausch und zur Fortentwicklung. Ein Schwerpunkt ist dabei der Aufbau von Ehrenamtsnetzwerken, wie es sie bereits in einigen Kreiskommunen seit Jahren gibt. „Denn ohne die Unterstützung der Gesellschaft und ziviles Engagement in den Städten und Gemeinden ist die Aufgabe nicht zu bewältigen“, so Sandro Zehner und ergänzt: „Wir wollen den Ankommenden schnell Orientierung bieten, ihnen Alltagsstrukturen und Sprachkurse ermöglichen“, so Zehner und ergänzt: „Das sind Voraussetzungen, um an der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbstständiges Leben zu führen. Ich danke allen, die ehrenamtlich dazu beitragen.“ Gebraucht werden in den Städten und Gemeinden Menschen, die bei Behördengängen oder Alltagserledigungen unterstützen, ebenso wie Bürgerinnen und Bürger, die übersetzen können sowie weiterhin leerstehender Wohnraum.