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Afrikanische Schweinepest (ASP)
Kampf gegen Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Leinenpflicht und Silvesterfeuerwerk im Rheingau-Taunus-Kreis
Die Maßnahmen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rheingau-Taunus-verhindern sollen, laufen auf Hochtouren. Die Einrichtung entsprechender Sperrzonen, der Bau mobiler Elektrozäune, der Einsatz von Such- und Bergeteams – das Land, der Kreis und die Kommunen ziehen an einem Strang. Besonders bei Betrieben mit Schweinehaltung geht es in der momentanen Situation um die Existenz, daher diese eindringliche Bitte, bei der Eingrenzung der Afrikanischen Schweinepest mitzumachen. Auch die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis können einen großen Beitrag bei der Eindämmung von ASP leisten, daher bittet der Rheingau-Taunus-Kreis um die Mithilfe der Bevölkerung.
Eines der wichtigsten und effektivsten Hilfsmittel ist die Leinenpflicht. Diese hat ihre rechtliche Grundlage über die geltende Allgemeinverfügung und gilt in der Sperrzone II. Hundehalterinnen und Hundehalter tragen mit der Einhaltung der Leinenpflicht aktiv zum Erfolg im Kampf gegen die weitere ASP-Ausbreitung bei:
- Hunde, die an der Leine gehen, vertreiben infizierte Wildschweine nicht in bisher ASP-freie Zonen
- Hunde, die an der Leine gehen, können kein infiziertes ‚Trägermaterial‘ mit ihren Pfoten beim Laufen weiterverteilen. Das ASP-Virus ist sehr langlebig und hochresistent. In den Spuren der Hunde kann es noch lange Zeit überleben und auf Wildschweine übertragen werden.
- Hunde, die an der Leine gehen, sind in Sichtweite von Halterin oder Halter. So ist menschliches Eingreifen möglich, bevor der Hund sich einem Wildschwein oder Kadaver nähert.
- In der Sperrzone I gilt keine Leinpflicht. Der Rheingau-Taunus-Kreis appelliert aber an alle Halterinnen und Halter die Hunde auch in der Sperrzone I an der Leine führen, um eventuell noch unentdeckte Infektionen nicht weiterzutragen.
Kampagne des Hessischen Landwirtschaftsministeriums wird auf den RTK ausgeweitet
In Kooperation mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium und den Kommunen im RTK wird die bisher in Südhessen genutzte Öffentlichkeits-Kampagne „Dein Handeln zählt!“ zur Sensibilisierung rund um die ASP ab jetzt auch im Rheingau-Taunus-Kreis eingesetzt. Auch der Landesjagdverband Hessen e.V. und der Bauernverband unterstützen diese Kampagne direkt vor Ort. Die Plakate werden in der Sperrzone II an frequentierten Spaziergänger- und „Gassirouten“ sowie auf Waldwegen genutzt.
RTK unterstützt Appell des Landwirtschaftsministeriums zu Silvesterfeuerwerk
Das Seuchengeschehen in Hessen ist nach wie vor dynamisch. Die nun aufgetretenen ASP-Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen das eindrücklich. Das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium bittet daher die Bevölkerung in der Kernzone sowie in der Sperrzone II um Unterstützung: „Durch den Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften können die Menschen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen.“ Der Rheingau-Taunus-Kreis folgt der Empfehlung des Ministeriums und bekräftigt diese Bitte um Unterstützung ausdrücklich.
Unabhängig von der Afrikanischen Schweinepest gilt laut Hessischem Waldgesetz generell ein Feuerwerksverbot im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Das Risiko einer Versprengung von Wildschweinen durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird als sehr gering eingeschätzt.
Der Rheingau-Taunus-Kreis dankt Allen, die bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mithelfen, insbesondere den vielen engagierten Helferinnen und Helfern der Such- und Bergetrupps sowie den Mitarbeitenden der Bauhöfe und Verwaltungen, die gemeinsam und übergreifend auch über die Feiertage an der Bekämpfung der Tierseuche arbeiten.
Mehr Informationen zur ASP im Rheingau-Taunus-Kreis: Afrikanische Schweinepest (ASP)
Mehr Informationen zur Kampagne: „Dein Handeln zählt!“:
https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-startet-oeffentlichkeitskampagne-und-neue-webseite
Mehr Informationen des Landwirtschaftsministeriums zur ASP: https://schweinepest.hessen.de/
Vier Experteninterviews
Dr. Gisela Isa - Referatsleiterin Tierseuchenbekämpfung
Ira Spriestersbach - Leiterin ASP-Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Birgit Straubinger - Abteilungsleiterin Tierseuchenbekämpfung
Dr. Nikita Wimmershof - Referatsleiter Amtliche Lebensmittelüberwachung
- Weitere Kadaverfunde auf der Rheininsel Mariannenaue wurden positiv auf ASP getestet
- Allgemeinverfügung tritt ab dem 14.12.2024 in Kraft
- Sperrzone I umfasst nun weitere Gemeinden
- Sperrzone II wird ausgeweitet und umfasst zahlreiche RTK Gemeinden ganz oder in Teilen
Nach dem bestätigten ersten Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins am Dienstag, 10. Dezember, im Rheingau-Taunus-Kreis, wurden im Rahmen der anschließenden Suchmaßnahmen weitere Kadaver im Rheingau gefunden. Drei verendete Wildschweine, die auf der Mariannenaue geborgen wurden, sind vom Hessischen Landeslabor in Gießen positiv auf ASP getestet worden.
Durch die positiven Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis hat das Land Hessen in Abstimmung mit der EU die sogenannte Sperrzone II, die Einschränkungen für Jagd und Tierhaltung nach sich zieht, ausgeweitet. Die in der Sperrzone II getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche werden in einer neuen Allgemeinverfügung geregelt, die ab dem 14.12.2024 in Kraft tritt und auf der ASP-Infoseite des Rheingau-Taunus-Kreises zur Verfügung steht. Die vom Land Hessen durchgeführten und finanzierten Suchmaßnahmen und die Abstimmung der Allgemeinverfügung würden in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, dem Landeskrisenstab und dem Regierungspräsidium durchgeführt, betont Landrat Sandro Zehner:
Wir haben aktuell eine dynamische Situation, dennoch laufen die Abstimmung und der Austausch mit allen Beteiligten sehr konstruktiv und effizient. Alle ziehen an einem Strang, um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Das Land übernimmt hier die entstehenden Kosten unter anderem für den Zaunbau, was uns sehr entlastet. Dafür mein ausdrücklicher Dank",
sagt Landrat Zehner und ergänzt:
Das Landwirtschaftsministerium hat in dieser Lage sehr schnell und professionell reagiert und mit dem Bau von Elektrozäunen begonnen, die Labore arbeiten unter Hochdruck, damit wir schnell Ergebnisse haben, um die Lage richtig einschätzen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Veterinäramt sind fast rund um die Uhr bei Bergung und Beprobung der Tiere im Einsatz und werden hervorragend von den kommunalen Kräften der Stadtwerke und den örtlichen Feuerwehren unterstützt. Auch mit Jagd- und Landwirtschaftsverbänden stehen wir im engen und guten Kontakt. Es ist beeindruckend, wir gut hier die Kräfte und Ebenen zusammenarbeiten, damit wir die Situation bestmöglich managen.“
Die neue Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises wird heute amtlich bekannt gemacht und tritt somit am 14.12.2024 in Kraft. Sie ist über die Webseite des RTK unter Afrikanische Schweinepest (ASP) abrufbar.
Städte und Gemeinden der Sperrzone II (infizierte Zone) mit strengeren Regeln
Rheingau | Untertaunus |
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Es besteht nach wie vor keine Gesundheitsgefährdung für Menschen und Haustiere, wie Hund oder Katze.
Für die Bürgerinnen und Bürger treten innerhalb der Sperrzone II mit der neuen Allgemeinverfügung aber Einschränkungen in Kraft.
- Bei sämtlichen Aktivitäten im Freien ist darauf zu achten, dass Wildschweine nicht in die Flucht getrieben werden. Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.
- Hunde sind außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht hilft aktiv mit, dass ASP sich nicht weiter ausbreitet. Hunde, die an der Leine geführt werden, können kein infiziertes Trägermaterial mit ihren Pfoten beim Laufen verteilen. Dadurch, dass die Tiere an der Leine stets in Sichtweite bleiben, können Halterin oder Halter eingreifen, bevor ein Hund sich einem Wildschwein oder Kadaver nähert.
- Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet; diese können mobil oder fest sein. Diese Absperrungen sind zu beachten und der Durchgang verboten.
- Es gilt ein Verbot der Jagdausübung.
- Halter von Schweinen sind verpflichtet verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine sofort dem Veterinäramt des RTK zu melden.
- Es ist verboten, Schweine aus Betrieben in der Sperrzone II zu verbringen.
Eine neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone I wird zeitgleich mit der Allgemeinverfügung für die Sperrzone II in Kraft treten. Die bisherigen Regelungen für die Sperrzone I bleiben inhaltlich unverändert. Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger gelten dort nicht, auch nicht das Jagdverbot oder die Leinenpflicht für Hunde.
Kommunen der Sperrzone I (Pufferzone)
Rheingau | Untertaunus | Idsteiner Land |
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Wie erfolgt die Übertragung?
- Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich.
- Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.
- Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
- Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung).
Weitere Informationen finden Sie auch unter den folgenden Links
12.12.2024 - Positiver Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest im Rheingau-Taunus-Kreis
Im Rheingau-Taunus-Kreis ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Mittwoch, 11. Dezember, zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zur Bestätigung versandt. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind damit ab sofort alle jagdlichen Unternehmungen untersagt, um das Wild nicht zu versprengen. Ab sofort die Abgabe von Aufbruch an der Sammelstelle in Grünau (Eltville) geschlossen.
Ob die bisherige Pufferzone in eine Sperrzone II (Kernzone) erweitert werden muss, welche Maßnahmen dann im RTK gelten würden und welche Gebiete betroffen wären, steht noch nicht fest. Hierzu befindet sich das HMLU (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) mit dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) mit den EU-Behörden in laufender Abstimmung.
Das Tier war als so genanntes Fallwild (bereits verendet) in der Nähe zum Rhein in unmittelbarer Nähe der Kläranlage Grünau (Eltville) gefunden, geborgen und beprobt worden. Ein Jäger hatte das tote Wild gefunden und dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises übergeben. Solange das Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts noch aussteht, gilt der Fall offiziell als Verdachtsfall.
Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung (taktische Elektrozäunung) der Afrikanischen Schweinepest rund um den Fundort sind durch das Land Hessen bereits angelaufen. Der RTK, das Regierungspräsidium Darmstadt und das HMLU arbeiten dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.
In der Umgebung angesiedelte Schweinehaltungsbetriebe wurden umgehend informiert. Der dringende Appell: die Bio-Sicherheitsmaßnahmen für die gehaltenen Tiere schnellstmöglich nochmals verstärken. Ob es sich bei dem gefundenen und positiv getesteten Wildschein um einen Einzelfall handelt oder weitere betroffene Tiere im RTK aufgefunden werden, lässt sich momentan noch nicht absehen.
Die angrenzenden Weinberge wurden direkt nach dem Fund noch in der Nacht zum 11. Dezember mit Drohnenteams überflogen, um eventuell vorhandenes weiteres Fallwild zu finden. Heute wird die Suche mit Kadaversuchhunden unterstützt und weiträumig ausgeweitet. Die detaillierte Kadaversuche wird in enger Zusammenarbeit vom TCRH (Training Center Retten und Helfen), dem Dienstleister für Kadaversuche im Auftrag des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, RP Darmstadt, Veterinäramt, örtlichen Jagdpächtern vor Ort geplant und durchgeführt. Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung (taktische Elektrozäunung) der Afrikanischen Schweinepest rund um den Fundort sind angelaufen.
Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Bisher gehört der Rheingau-Taunus-Kreis in Teilen zur so genannten Pufferzone, auch Sperrzone I genannt. Diese wurde nach den positiven Funden in Groß-Gerau und Südhessen im September festgelegt. Daher wurden bereits seit dem Sommer Vorbereitungen für eine mögliche weitere Ausbreitung getroffen. Unter anderem gibt es im RTK bereits in Betrieb befindliche Wildsammelstellen, die Abstimmung mit den Jagdverbänden erfolgt in regelmäßigen Abständen.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind auf unserer Webseite zu finden: Afrikanische Schweinepest (ASP)