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amtliche bekanntmachung
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäische Parlament und Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid über Windkraftanlagen in der Gemeinde Kiedrich am 09.06.2024
1. Am 09.06.2024 finden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum Europäischen Parlament und die Abstimmung über Windkraftanlagen in der Gemeinde Kiedrich statt. Durch
Bekanntmachung vom 06.03.2024 wurde der Gegenstand des Bürgerentscheids, die zu entscheidende Frage sowie eine Erläuterung des Gemeindevorstands in der Presse, den
Bekanntmachungskästen und der Homepage veröffentlicht.
2. Die Gemeinde Kiedrich ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk-Nr. 1, John-Sutton-Schule, Aula (Bezeichnung des Wahlbezirks), Neue Heimat 15 (Bezeichnung des Wahlraums)
Wahlbezirk-Nr. 2, Bürgerhaus kleiner Saal (Bezeichnung des Wahlbezirks), Hautvillersplatz 1 (Bezeichnung des Wahlraums)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 28.04.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Bürgerhaus, Großer Saal, Hautvillersplatz 1, 65399 Kiedrich, zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums jeweils einen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt, zu der er wahlberechtigt ist.
Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Für den Bürgerentscheid werden gelbe Stimmzettel verwendet.
Auf dem amtlichen Stimmzettel wird die folgende Frage gestellt:
Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Gemeinde Kiedrich errichtet werden?
Die Frage kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden, indem auf dem unteren Teil des Stimmzettels ein Kreuz in den entsprechenden Kreis gesetzt wird.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in der der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wähler, die einen gelben Stimmschein für den Bürgerentscheid haben, können in ihrem Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge
beschaffen und seine Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahl- bzw. Stimmscheinen so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle übersenden, dass diese dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle
abgegeben werden bzw. in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Kiedrich, den 27.05.2024
Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
Steinmacher
Bürgermeister