Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 46 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Gemeindevertreter*innen

Die am 14. März 2021 gewählte Gemeindevertreterin Anne Linke-Diefenbach ist verstorben. Die nächste noch nicht berufenen Nachrückerin Elke Picard-Maureau hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des gleichen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die Stelle der ausgeschiedenen Vertreterin.

Somit stelle ich gemäß § 34 Abs.3 Kommunalwahlgesetz (KWG) folgende noch nicht berufene Nachrückerin in die Gemeindevertretung fest:

1. zum Wahlvorschlag der FDP:

Petra Pieper

Rieslingstraße 15

65399 Kiedrich

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) ein zureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Kiedrich, den 15.11.2024

Die besonders bestellte Wahlleiterin der Gemeinde Kiedrich

gez. Heuthaler