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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 46 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Gemeindevertreter*innen
Die am 14. März 2021 gewählte Gemeindevertreterin Anne Linke-Diefenbach ist verstorben. Die nächste noch nicht berufenen Nachrückerin Elke Picard-Maureau hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des gleichen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die Stelle der ausgeschiedenen Vertreterin.
Somit stelle ich gemäß § 34 Abs.3 Kommunalwahlgesetz (KWG) folgende noch nicht berufene Nachrückerin in die Gemeindevertretung fest:
1. zum Wahlvorschlag der FDP:
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) ein zureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Kiedrich, den 15.11.2024
Die besonders bestellte Wahlleiterin der Gemeinde Kiedrich
gez. Heuthaler