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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 41 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Für das Ortsgericht Kiedrich ist das Amt der Ortgerichtsvorsteherin bzw. des Ortsgerichtsvorstehers neu zu besetzen. Das Ortsgericht setzt sich aus einem/r Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen zusammen.
Als Ortsgerichtsvorsteher dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein und ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts haben. Sie dürfen nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben und als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Außerdem dürfen im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zum Ortsgerichtsvorsteher ernannt werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 25.11.2024 für dieses Amt melden. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Rüdesheim.
Bei der Interessensbekundung sind Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Straße, Wohnort und derzeit ausgeübter Beruf, anzugeben.
Nähere Informationen zur Tätigkeit als Ortsgerichtsvorsteherin bzw. Ortsgerichtsvorsteher erhalten Sie bei der Gemeinde Kiedrich, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich, Frau Heuthaler, unter der Rufnummer 06123 / 90 50 14 bzw. unter ordnungsamt@kiedrich.de.
Kiedrich, den 24.10.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
(Steinmacher)
Bürgermeister