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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 37 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Jahresabschluss der Gemeinde Kiedrich für das Haushaltsjahr 2020
Der Jahresabschluss der Gemeinde Kiedrich für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.09.2024 zur Beratung und Beschlussfassung und der Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes vorgelegt. Nachstehend wird der Beschluss öffentlich bekanntgemacht und auf die öffentliche Auslegung hingewiesen.
1. Bekanntmachung
Der Beschluss der Gemeindevertretung hat folgenden Wortlaut:
- Der vom Rechnungsprüfungsamt des Rheingau-Taunus-Kreises geprüfte Jahresabschluss 2020 wird gem. § 114 HGO beschlossen.
- Der Jahresgewinn von 427.020,47 € im ordentlichem Ergebnis und der Jahresgewinn im außerordentlichem Ergebnis von 108.184,88 € wird nach § 25 GemHVO auf die neue Rechnung (2021) übertragen.
- Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
- Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß §100 HGO den entstandenen Mehrbedarf in Höhe von 18.113,86 €.
Ja Stimmen: 12
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
2. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Kiedrich mit dem Rechenschaftsbericht 2020 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.10.2024 bis einschließlich 18.10.2024 im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kiedrich in der Marktstraße 23 in 65399 Kiedrich im 2 OG Zimmer 8 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00, zusätzlich mittwochs von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kiedrich, den 02.10.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
(Winfried Steinmacher)
Bürgermeister