Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

amtliche bekanntmachung

Nr. 26 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich

Flächennutzungsplanänderung „Bauhof“ in der Gemeinde Kiedrich

hier: Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer Sitzung am 22.09.2023 die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist ein zeitgleich erfolgendes Bebauungsplanverfahrens für die planungsrechtliche Festsetzung des Gebietes. Es erfolgt zunächst die vorgezogene Beteiligung für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bauhof“.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Vorentwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Kurzbegründung in der Zeit von

26.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich

Montag, Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.

In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuelle Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanänderung „Bauhof“ ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan (nicht maßstabsgerecht).

Kiedrich, den 22.07.2024

Steinmacher
Bürgermeister

Anlage

  • Lageplan (nicht maßstäblich)