Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

amtliche bekanntmachung

Nr. 23 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids „Errichtung von Windkraftanlagen“ vom 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids „Errichtung von Windkraftanlagen“ vom 9. Juni 2024 im Wahlkreis der Gemeinde Kiedrich ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Besondere Vorkommnisse: keine besonderen Vorkommnisse

Ermittlung und Feststellung des Abstimmergebnisses:

  1. Zahl der Stimmberechtigten: 3.207 davon 25 % = 802
  2. Zahl der Abstimmenden: 2.318 (72,28 % Wahlbeteiligung)
  3. Zahl der gültigen Stimmen: 2.275 (98,14 %)
  4. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 43 (1,86 %)

Zur Abstimmung stand folgende Frage:

„Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Gemeinde Kiedrich errichtet werden?“

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

  • „Ja“                     939 (41,27 %)
  • „Nein“               1.336 (58,73 %)

Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen lautet somit auf „NEIN“.

Diese Mehrheit entspricht mehr als 25 % der Stimmberechtigten.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 54 Hessisches Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 25 KWG und § 55 Abs. 1 KWO jede/r Stimmberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Einspruch erheben.

Der Einspruch einer Stimmberechtigten / eines Stimmberechtigten, die / der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 33 Stimmberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Kiedrich, Marktstr. 27, 65399 Kiedrich einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Kiedrich, den 19.06.2024

gez. Smith, Stellv. besonders bestellte Wahlleiterin