Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

amtliche bekanntmachung

Nr. 15 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich

Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Kiedrich

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90), hat die Gemeindevertretung am 15.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.805.739,00 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.084.715,00 EUR,
mit einem Saldo von - 278.976,00 EUR,

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR,
mit einem Saldo von 0,00 EUR

mit einem Fehlbedarf von - 278.976,00 EUR, 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 217.834,00 EUR,
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.254.390,00 EUR,
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.465.128,39 EUR,
mit einem Saldo von - 210.738,39 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR,
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 309.520,00 EUR,
mit einem Saldo von - 309.520,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 302.424,39 EUR
festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung- vom 15.12.2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 410 v.H.

Die Angaben der genannten Steuersätze in dieser Haushaltssatzung haben daher nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Kiedrich, den 15.12.2023

Der Gemeindevorstand

(Steinmacher)
Bürgermeister

 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 97a HGO die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleiches für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2024 nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurden in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 nicht festgesetzt.“

Prof. Hilligardt
Regierungspräsident

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme vom 11.04.2024 bis 19.04.2024 im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kiedrich, Markstraße 27 in 65399 Kiedrich Zimmer 4 (2. Etage), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Kiedrich, den 08.04.2024

Der Gemeindevorstand

(Steinmacher)
Bürgermeister