Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

amtliche bekanntmachung

Nr. 12 / 2024 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich


Gemäß § 55 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung:

  1. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.03.2024 gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO (Vertreterbegehren) beschlossen, am Sonntag, 09. Juni 2024, einen Bürgerentscheid über die mögliche Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf den ausgewiesenen Windvorrangflächen im Gebiet der Gemeinde Kiedrich (s. Planskizze) durchzuführen.
  2. Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Gemeinde Kiedrich errichtet werden?“
  3. Auffassung/Stellungnahme der Gemeindeorgane gemäß § 8b Abs. 5 HGO: „Die Frage, ob auf den durch Landesrecht ausgewiesenen Windvorrangflächen in Kiedrich die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen angestrebt werden soll, wird politisch und gesellschaftlich seit vielen Jahren diskutiert. Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, diese Frage mit dem Instrument des Bürgerentscheids zu beantworten. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit „…(d.h. für Gemeinden unserer Größe)…“ mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt.

Kiedrich, den 06.03.2024

Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich

Steinmacher Bürgermeister