Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach F 978 - Festlegung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11


Geschäftszeichen 2-LM-05-09-78-01-B0004#006

Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach wurde gemäß Satz 1 des § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, die Einsichtsnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in den Teilgebiet 11, sowie die Anhörung nach Satz 2 des §32 FlurbG, fernmündlich durchgeführt. Jedem Teinehmer oder Bevollmächtigten wurde ein Auszug über die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11, sowie die Anhörung nach Satz 2 des §32 FlurbG, fernmündlich durchgeführt. Jedem Teilnehmer oder Bevollmächtigten wurde ein Auszug über die Ergebnisse des Rebaufwuchsbewertung in dem genannten Teilgebiet zugestellt. Die fernmündliche Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses sowie die Anhörung, erfolgte zwischen dem 24.04.2023 bis einschließlich dem 05.05.2023, Nachdem allen eingegangenen Einwendungen abgeholfen werden konnte, werden gem. §32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 11 festgestellt. 


Veröffentlichung:

Die Feststellung wird in der von dieser Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel, Ingelheim (incl. Heidesheim) am Rhein, sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht. 

Darüber hinaus ist die Feststellung über die Internetseite hvbg,hessen.de/F978 abrufbar.


Datenschutz:

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/dantenschutz eingesehen werden. 


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Feststellung kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagememnt Limburg a.d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lhn erhoben werden.

Die Frist wird auch gewährt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird. 

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. 

Limburg a.d. Lahn, den 28.09.2023

Im Auftrag 

gez. B Balzer