Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach F 978

Ladung zur Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse des Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11  Ladung zur Anhörung zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG in dem Teilgebiet 11

Geschäftszeichen 2-LM-05-09-78-01-B0004#006

Ladung zur Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse des Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11

Ladung zur Anhörung zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG in dem Teilgebiet 11

Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach wird gemäß Satz 1 des §32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, die Insichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11, sowie die Anhörung nach Satz 2 des §32 FlurbG, fernmündlich durchgeführt.

Die fernmündliche Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses sowie die Anhörung, erfolgt zwischen dem 24.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023, jeweils werktagsin der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0611-535-6238 und per E-Mail an dirk.hentschel@hvbg.hessen.de. Bei Bedarf kann die Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittung, sowie die Anhörung, auch in Form eines vorher vereinbarten Einzeltermins stattfinden. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und der Vereinbarung von Einzelterminen zur Einsichtnahme anstelle eines öffentlichen Anhörungstermines erfolgt im Einklang mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Jedem Beteiligtem wird ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in den genannten Teilgebieten zugestellt. Falls mehrere Eigentümer an einem Besitzstand beteiligt sind, erhält der Bevollmächtigte oder Vertreter der Miteigentümer den Auszug. Der Empfänger hat diesen den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.

Einwendungen gegen die Rebaufwuchsbewertung in dem Teilgebiet 11 sind gegenüber dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der  Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, schriftlich bis zum 05.05.2023 vorzubringen. 

Sofern die Anhörung und Erläuterung in Form eines vorher vereinbarten Einzeltermins stattfindet, können die Einwendungen auch bereits in diesem Termin zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Rebaufwuchsbeweertung in dem Teilgebiet 11 durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. 

Diese Ladung wird in der von dieser Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim (incl. Heidesheim) am Rhein, sowie den angrenzenden Gemeinden Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht. 

Darüber hinaus ist die Ladung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F978  abrufbar. Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. 

Limburg den 31.03.2023

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Gez. B. Balzer (Verfahrensleiter)

Kiedrich, den 27.04.2023

Steinmacher
Bürgermeister