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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 19 / 2023 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- oder Landgericht Wiesbaden
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- oder Landgericht Wiesbaden
- Auslegung der Vorschlagsliste -
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 einstimmig beschlossen.
Diese Liste liegt vom 22.05. bis 26.05.2023 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr, mittwochs 13.00 – 18.00 und freitags 8.00 –12.30 Uhr) im Einwohnermeldeamt aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann anschließend binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, also vom 30.05. bis 02.06.2023, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten (§§32 bis 34 GVG; § 37 GVG).
Kiedrich, den 15.05.2023
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Kiedrich
Steinmacher
Bürgermeister