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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 06 / 2023 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Gemeindevertreter*innen
Der am 14. März 2021 gewählte Gemeindevertreter Herr Fabian Kolonko hat mit Wirkung vom 31.12.2022 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Somit stelle ich das Ausscheiden der vorstehend genannten Person aus der Gemeindevertretung gemäß § 33 Abs. 3 Ziffer 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des gleichen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters.
Somit stelle ich gemäß § 34 Abs.3 Kommunalwahlgesetz (KWG) folgende noch nicht berufene Nachrückerin in die Gemeindevertretung fest:
1. zum Wahlvorschlag der SPD:
Dorothee Petri
Bingerpfortenstraße 25c
65399 Kiedrich
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) ein zureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Kiedrich, den 01.02.2023
Die besonders bestellte Wahlleiterin
der Gemeinde Kiedrich
gez. Heuthaler