Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

53_2024_Amtliche Bekanntmachung

53-2024 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich

Bebauungsplan „Bauhof“ in der Gemeinde Kiedrich

hier: Öffentliche Auslegung (Offenlage) zur Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 (2) und gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer Sitzung am 22.09.2023 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich des zukünftigen Standorts für den Bauhof beschlossen. Anlass des Bebauungsplanverfahrens ist die planerische Festsetzung des Gebietes.

Die „Frühzeitigen Beteiligung“ der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 17.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 stattgefunden. Weiterhin wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB mit Schreiben vom 17.07.2024 zur Stellungnahme aufgefordert.

Die aus diesen Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abgewogen. Aus den Abwägungen haben sich in geringem Umfang inhaltliche Änderungen des Bebauungsplanes ergeben.

Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 1993 mit seinen Änderungen vom September 2001 stellt das Plangebiet ausschließlich als Fläche für die Landwirtschaft (bez. Gemäß Legende: „Ackerfläche“) dar.

Da die Ackerflächen abweichend von der FNP-Darstellung als „Bauhofgelände“ genutzt werden sollen, wird eine Änderung im Parallelverfahren gem. § 8 BauGB notwendig.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich beschloss in ihrer Sitzung am 13.12.2024

  • Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplans mit Textfestsetzungen einschl. Begründung in der Zeit von

23.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich

Montag, Dienstag u. Donnerstag                         von               8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch                                                                  von               8.00 - 12.00 Uhr

                                                                                   und            13.00 - 18.00 Uhr

Freitag                                                                       von               8.00 - 12.30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.

In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuelle Anregungen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch vorzutragen.

Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetpräsenz der Gemeinde unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden:

https://www.kiedrich.de/wohnen-leben/wohnen-und-bauen/bebauungsplaene/

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kiedrich, den 20.12.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich

Steinmacher
Bürgermeister

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