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52_2024_Amtliche Bekanntmachung
52-2024 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Bebauungsplan „Bauhof“ in der Gemeinde Kiedrich
hier: Öffentliche Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) und gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer Sitzung am 22.09.2023 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich des zukünftigen Standorts für den Bauhof beschlossen. Anlass des Bebauungsplanverfahrens ist die planerische Festsetzung des Gebietes.
Die „Frühzeitigen Beteiligung“ der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 17.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 stattgefunden. Weiterhin wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB mit Schreiben vom 17.07.2024 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die aus diesen Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abgewogen. Aus den Abwägungen haben sich in geringem Umfang inhaltliche Änderungen des Bebauungsplanes ergeben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich beschloss in ihrer Sitzung am 13.12.2024
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes für den „Bauhof“.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen einschl. Begründung in der Zeit von
23.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025
während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich
Montag, Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuelle Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetpräsenz der Gemeinde unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden:
https://www.kiedrich.de/wohnen-leben/wohnen-und-bauen/bebauungsplaene/
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kiedrich, den 20.12.2024
Der Gemeindevorstand
Steinmacher
Bürgermeister
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