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Hinweise für Neubürger/innen
Die ersten Schritte am neuen Wohnort
Sie sind kürzlich erst nach Kiedrich gezogen oder planen den Umzug?
Wir sagen "Herzlich willkommen!"
Auf dieser Seite finden Sie einige Empfehlungen von unserer Seite.
Informationen zu Kiedrich und dem Rheingau finden Sie auf dem Portal von Rheingau.com.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Kiedrich gibt außerdem kostenlose Info-Mappen für Neubürger heraus, die viele verschiedene Informationen über Institutionen und Vereine Kiedrichs enthalten.
Anmeldung des Wohnortes
Bei jedem Umzug ist der neue Wohnort im Bürgerservice anzumelden. Dort können Sie Ihre neue Anschrift im Personalausweis bzw. den geänderten Wohnort Reisepass eintragen lassen. Sie müssen sich innerhalb von Deutschland nicht mehr abmelden, Sie melden sich lediglich am neuen Wohnort wieder an.
Ziehen Sie jedoch ins Ausland, sind eine Abmeldung und die Adressänderung Ihrer Ausweisdokumente zwingend erforderlich!
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Steuern
Formulare für Ihre Gewerbesteuer, Grundsteuer, Abgaben, Hausabgaben und allgemeine Steuern erhalten Sie im Rathaus in Kiedrich. Bei genaueren Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Abteilung für Steuern und Abgaben.
Abfallentsorgung
Den aktuellen Abfallkalender können Sie finden Sie hier zum Download.
Post
Sofern Ihnen Ihre Post nachgesendet werden soll, müssen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Post AG.
Außerdem erhalten Sie Informationen in der Postfiliale in Kiedrich (Blumenatelier Sajusch, Aulgasse 16A, 65399 Kiedrich, Tel : 06123 900636)
KFZ-Ummeldung
Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen und sonstigen Angelegenheiten, die mit der Registrierung von Kraftfahrzeugen zu tun haben, erfolgt bei der KFZ Zulassungsstelle. Bevor Sie zur Zulassung fahren, können Sie in der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis bereits prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist und dieses gleich reservieren!
Achtung: Die Reservierung ist kostenpflichtig!
Hundeanmeldung
Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Hund anmelden müssen! Dies können Sie im Steueramt erledigen oder die Anmeldung auch ausgefüllt im Bürgerservice abgeben.
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