Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Landtags- und Bürgermeisterwahl 2023

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, 08. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag und die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kiedrich wählen an diesem Tag nicht nur die Vertreter und Vertreterinnen des Hessischen Landtags sondern auch eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister.

Für die Bildung der zwei Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände werden rund 45 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann! 

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören: 

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.

Die Gemeinde Kiedrich sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand mitzuarbeiten.

Wahlberechtigt Landtag sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.

Wahlberechtigt für die Direktwahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Gemeinde Kiedrich haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis geführt werden.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten jedoch darauf, dass die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen am Wahltag gut vorbereitet sind. Deshalb findet in der Woche vor der Wahl jeweils eine Schulungsveranstaltung für die Wahlvorstände und die Briefwahlvorstände statt, die über den Ablauf am Wahlsonntag informiert. Sie erhalten die Unterlagen dieser Veranstaltung auch als Script, das Sie in aller Ruhe noch einmal zu Hause durchlesen können.

 

Grundsätzlich besteht ein Wahlvorstand aus fünf bis neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des ganzen Wahlvorstandes und verteilt die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder. Dazu gehört beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus, unterschreibt die Wahlniederschrift und hilft beim Aufräumen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Schichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15.00 Uhr zusammen. Sie haben keine Wahlhandlung zu leiten, sondern treffen Vorbereitungen, damit um 18.00 Uhr mit der Stimmauszählung begonnen werden kann.

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand und Briefwahlvorstand erhalten Sie von der Gemeinde Kiedrich ein Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30 Euro für den Einsatz als Wahlhelfer und Wahlhelferin.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Sie können sich gerne telefonisch unter den Rufnummern 06123 9050-14 oder -17 oder per E-Mail an info@kiedrich.de melden.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

Wahlamt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Markstraße 27, 65399 Kiedrich.