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Landratswahl 2023
Landratswahl am 12.03.2023
Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Landrätin oder des Landrats abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Am Sonntag, 12. März 2023 fand die Direktwahl des Landrates / der Landrätin statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kiedrich wählten an diesem Tag die Volksvertretung des Rheingau-Taunus-Kreises. Eine ggf. notwendige Stichwahl hätte am 26.03.2023 stattgefunden.
Wahlamt
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Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.