Grau gescheckerter HIntergrund mit Kreide gemalt das Wort Bundestagswahl und links die Umrisse von Deutschland und die Farben schwarz, rot, gold und rechts davon ein grauer Kreis mit einem Kreuz in den Farben schwarz, rot, gold.

Bundestagswahl am 23.02.2025

Bundestagswahl 2025

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, den 23.02.2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Für die Bildung der zwei Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände werden rund 36 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann! 

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören: 

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.

Die Gemeinde Kiedrich sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand mitzuarbeiten.

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 23. November 2024 oder früher) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten jedoch darauf, dass die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen am Wahltag gut vorbereitet sind. Deshalb findet in der Woche vor der Wahl jeweils eine Schulungsveranstaltung für die Wahlvorstände und die Briefwahlvorstände statt, die über den Ablauf am Wahlsonntag informiert. Sie erhalten die Unterlagen dieser Veranstaltung auch als Script, dass Sie in aller Ruhe noch einmal zu Hause durchlesen können.

Grundsätzlich besteht ein Wahlvorstand aus fünf bis neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des ganzen Wahlvorstandes und verteilt die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder. Dazu gehört beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus, unterschreibt die Wahlniederschrift und hilft beim Aufräumen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Schichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15.00 Uhr zusammen. Sie haben keine Wahlhandlung zu leiten, sondern treffen Vorbereitungen, damit um 18.00 Uhr mit der Stimmauszählung begonnen werden kann.

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand und Briefwahlvorstand erhalten Sie von der Gemeinde Kiedrich eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30 Euro für den Einsatz als Wahlhelfer und Wahlhelferin.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Sie können sich gerne telefonisch unter den Rufnummern 

+49 6123 90 50-14

+49 6123 90 50-17

+49 6123 90 50-18

oder per E-Mail an

melden.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

Informationen zur Briefwahl

Als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen. Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.  Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Sie müssen nicht zwangsläufig auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten um Briefwahl beantragen zu können.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen auch hierfür das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet liegt zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung.

Eine telefonische Antragsstellung ist nach den gesetzlichen Grundlagen nach wie vor unzulässig.

Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in die Briefwurfanlage am Rathaus in Kiedrich eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Kiedricher Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Informationen zur Bundestagswahl


So hat Kiedrich gewählt .....

An den jeweiligen Wahlabenden werden die Wahlergebnisse nach Schließung der Wahllokale ständig aktualisiert bis alle Wahlbezirke ausgezählt sind und das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegt.

Wahlamt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Das Wahlbüro befindet sich im 

Rathaus

Marktstraße 27

65399 Kiedrich