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Bundestagswahl 2025
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Am Sonntag, den 23.02.2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Für die Bildung der zwei Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände werden rund 36 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.
Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.
Die Gemeinde Kiedrich sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand mitzuarbeiten.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 23. November 2024 oder früher) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten jedoch darauf, dass die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen am Wahltag gut vorbereitet sind. Deshalb findet in der Woche vor der Wahl jeweils eine Schulungsveranstaltung für die Wahlvorstände und die Briefwahlvorstände statt, die über den Ablauf am Wahlsonntag informiert. Sie erhalten die Unterlagen dieser Veranstaltung auch als Script, dass Sie in aller Ruhe noch einmal zu Hause durchlesen können.
Grundsätzlich besteht ein Wahlvorstand aus fünf bis neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des ganzen Wahlvorstandes und verteilt die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder. Dazu gehört beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus, unterschreibt die Wahlniederschrift und hilft beim Aufräumen.
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Schichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15.00 Uhr zusammen. Sie haben keine Wahlhandlung zu leiten, sondern treffen Vorbereitungen, damit um 18.00 Uhr mit der Stimmauszählung begonnen werden kann.
Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)
Für Ihr Engagement im Wahlvorstand und Briefwahlvorstand erhalten Sie von der Gemeinde Kiedrich eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30 Euro für den Einsatz als Wahlhelfer und Wahlhelferin.
Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?
Sie können sich gerne telefonisch unter den Rufnummern
oder per E-Mail an
melden.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.
So hat Kiedrich gewählt .....
An den jeweiligen Wahlabenden werden die Wahlergebnisse nach Schließung der Wahllokale ständig aktualisiert bis alle Wahlbezirke ausgezählt sind und das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegt.