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Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
Leistungsbeschreibung
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.
Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Typisierung
An wen muss ich mich wenden?
Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet
- bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
- bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Michaela HeuthalerFachdienstleiterin