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Verfolgung von Angriffen durch Tiere
Leistungsbeschreibung
Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.
Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von
- Menschen
- anderen Tiere oder
- die Verkehrssicherheit
Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.
Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
Verfahrensablauf
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Michaela HeuthalerFachdienstleiterin